Vorerst abgeblitzt:Keine Rechtssicherheit

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Bürgerbegehren zur Umfahrung vom Gemeinderat abgelehnt

Der Rudelzhausener Gemeinderat hat die Zulassung eines Bürgerbegehrens zur Ortsumfahrung der B 301 abgelehnt. Die Abstimmung endete mit 7:7. Bei Stimmengleichheit findet ein Antrag keine Zustimmung. Dies teilte Bürgermeister Konrad Schickaneder (CSU) auf Nachfrage mit. Eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht hatte die Gemeinderäte verunsichert. Schickaneder sagte, der Gemeinderatsbeschluss werde jetzt der Behörde am Landratsamt zur Überprüfung vorgelegt. Diese soll entscheiden, ob die Verweigerung der Zulassung rechtens ist. In der Gemeinderatssitzung am Montag, 7. August, kommt das Thema dann erneut auf die Tagesordnung.

Am 3. Juli hatte die Bürgerinitiative "B 301 - Zeit für Vernunft" ihre gesammelten Stimmen zum Bürgerbegehren übergeben. Diese seien von drei Personen aus dem Einwohnermeldeamt überprüft worden. 637 Unterschriften waren gültig. 265 wären für die Initiierung des Bürgerentscheids notwendig gewesen. Die Zulassung schien also nur noch eine Formsache zu sein. Die Bürgerinitiative hatte die Frage gestellt: "Soll die Gemeinde Rudelzhausen ihre Bemühungen um die Realisierung einer Ortsumgehungsstraße der B 301 fortsetzen (ausgenommen Umfahrung Enzelhausen)?". Laut Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichts muss die Frage bei einem Bürgerentscheids positiv gestellt sein, das heißt, sie muss mit einem "Ja" beantwortet werden können. Schickaneder sagt, die Kommunalaufsicht betrachte die Formulierung der Bürgerinitiative deshalb als problematisch. "Die Frage als solches ist falsch gestellt", erläutert er dazu. Die Kommunalaufsicht schlug vor, die Fragestellung in Übereinkunft mit der Bürgerinitiave neu zu formulieren.

Die Meinungen darüber, ob die Bürgerinitiative dann erneut auf Stimmenfang gehen müsste, gehen auseinander. Gemeinderat Bruno Stahl (Bürgerliste), ein Befürworter der Umfahrung, will in einem Gespräch im Landratsamt erfahren haben, dass dies der Fall sei. Stahl bezweifelt, dass es ebenso viele Befürworter eines Bürgerbegehrens gegeben hätte, wenn die Frage gelautet hätte: "Soll die Gemeinde ihr Bemühungen um eine Ortsumgehungsstraße einstellen?" Auch der Zusatz mit der Umgehung von Enzelhausen erscheint irreführend. Das Schreiben der Kommunalaufsicht vermittelt jedenfalls nach Ansicht einiger Gemeinderatsmitglieder kein Gefühl der Rechtssicherheit. Und dies sei eigentlich eine Voraussetzung für ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid. Eigentlich war Letzterer für den Tag der Bundestagswahl am 24. September vorgesehen. Dieser Termin scheint fraglich.

© SZ vom 22.07.2017 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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