Vom Zoll beschlagnahmt:Flugverbot für Fischotterschädel

Den präparierten Schädel eines Fischotters haben Zöllner in einem Luftpostpaket am Flughafen München bei einer Kontrolle entdeckt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union lagen indes nicht vor. Somit hat der Münchner Zoll das Exponat beschlagnahmt. Das Paket sollte von Kanada nach Italien an eine Privatperson versandt werden. "Die Fischotter sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. Verstöße dagegen können mit Bußgeld von bis zu 50 000 Euro oder mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Ein hilfreicher Tipp des Münchner Zolls in diesem Zusammenhang: Die App "Zoll und Post" ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar und liefert wertvolle Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, berechnet mit dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind.

Detaillierte Infos zu Postsendungen und Internetbestellungen sowie zu nicht erlaubten Waren gibt es außerdem auch unter www.zoll.de in den Bereichen Privatpersonen und Unternehmen.

© SZ vom 21.12.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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