Verhandlung in Freising:Zu schnell wieder rückfällig

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Gericht verurteilt 25-Jährige zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen Urkundenfälschung

Von Alexander Kappen, Freising

Die Angeklagte sprach von einer "Kurzschlussreaktion". Richter Michael Geltl sah das ein wenig anders. "Wenn jemand von einem Auto ein Kennzeichen abmontiert, auf einem anderen anbringt und damit rumfährt, ist das wohl kaum eine Kurzschlussreaktion", meinte er. Erschwerend hinzu kam, dass die 25-Jährige aus Pfaffenhofen für das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung und außerdem keine Fahrerlaubnis hatte, als sie Mitte November 2017 auf der Autobahn A 9 bei Fahrenzhausen von der Polizei erwischt wurde. Zudem war sie erst einen Tag zuvor wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden.

"Das ist eine denkbar hohe Rückfallgeschwindigkeit", sagte der Richter in der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht. Er verurteilte die 25-Jährige, die alles gestand, wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Führerschein und ohne Haftpflichtversicherung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten. Diese ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage muss die junge Frau 750 Euro in Raten an die Staatskasse zahlen.

Was ihr die Staatsanwaltschaft zur Last lege, "stimmt alles", sagte die 25-Jährige gleich zu Beginn der Verhandlung. Sie erklärte ihre Vergehen mit der Zeitnot, die sie an jenem Novembertag hatte: "Ich war noch in der Probezeit, musste in die Arbeit und war schon spät dran." Auf dem Parkplatz stand ihr neues Auto, das noch nicht zugelassen war - und ihr altes, das bei einem Unfall ein paar Tage zuvor einen Totalschaden erlitten hatte und noch nicht abgemeldet war. Also montierte sie kurzer Hand die alten Kennzeichen aufs neue Auto und fuhr los. Allerdings hätte sie eigentlich so oder so nicht fahren dürfen, weil sie zu dem Zeitpunkt keine Fahrerlaubnis mehr hatte. Sie habe vom Landratsamt Pfaffenhofen einen Bescheid bekommen, wonach sie drei Monate nicht fahren dürfe und eine Woche Zeit habe, um ihren Führerschein abzugeben. Die Wochenfrist sei damals noch nicht abgelaufen gewesen, und sie habe ihren Führerschein noch besessen, sagte die Angeklagte: "Ich dachte, dass die drei Monate Fahrverbot erst ab dann gelten, wenn ich den Führerschein abgegeben habe."

Staatsanwalt und Richter hielten der 25-Jährigen vor, dass im Bescheid des Landratsamts drin stehe, dass das Fahrverbot mit der Zustellung des Bescheids gelte. "Grundsätzlich hätte auch fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis in Frage kommen können", sagte der Richter, "aber hier steht ja brettelbreit drin, dass das Fahrverbot sofort gilt". Deshalb gehe er von einer vorsätzlichen Tat aus, auch wenn das bezüglich der Strafe in Kombination mit den anderen Vergehen "unter dem Strich nicht viel ausmacht".

Mit der sechsmonatigen Bewährungsstrafe folgte der Richter dem Antrag des Staatsanwalts. Genau wie dieser vertrat auch er die Ansicht, "dass die Verurteilung zu einer Geldstrafe einen Tag vor der Tat offensichtlich keine Wirkung gezeigt hat". Die Angeklagte, die ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen war, akzeptierte das Urteil und entschuldigte sich für das, was sie getan hatte. Sie sei jetzt aber "auf dem Weg, mein Leben zu regeln", versicherte sie in ihrem "Letzten Wort".

© SZ vom 01.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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