Verhandlung:Hausverwalterin plündert Konto

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Moosburgerin schädigt Gemeinschaft von Eigentümern und wird zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Alexander Kappen, Freising

Zunächst lief alles planmäßig. Nach dem Fachabitur und Anstellungen im Restaurant- und Hotelgewerbe machte sie sich mit einer Immobilienfirma selbständig. "Und am Anfang ist das Unternehmen auch noch gut gelaufen", sagte die 30-jährige Angeklagte am Dienstag in der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht. Aber dann begannen die Probleme in ihrem privaten Umfeld. Die Moosburgerin vernachlässigte ihr Geschäft und geriet in finanzielle Schieflage. Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, hob sie 120 Mal unrechtmäßig Geld vom Konto einer Eigentümergemeinschaft ab, deren Haus sie verwaltete. Insgesamt belief sich der Schaden auf etwa 40 000 Euro. Richter Manfred Kastlmeier verurteilte die geständige und nicht vorbestrafte Angeklagte wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung.

Die Moosburgerin sprach in der Verhandlung vom "größten Fehler meines Lebens". Ihre Misere begann mit der Alkoholkrankheit ihres Onkels, um den sie sich kümmerte. Als er schließlich starb, widmete sie ihren Großeltern viel Zeit, "die das sehr mitgenommen hat", sagte die 30-Jährige. Dazu kam die Spielsucht ihres Mannes, von dem sie inzwischen getrennt lebt. "Ich habe einfach nicht mehr die Zeit und die nötige Konzentration für meine Firma gehabt", erzählte die Angeklagte dem Richter: "Ich habe dann nicht mehr so viele Wohnungen vermietet, dann kam der Gerichtsvollzieher, immer mehr Zahlungen waren fällig und ich hatte immer mehr Druck." Sie habe nicht mehr gewusst, "wie ich alle meine Sachen bezahlen soll - und dann habe ich angefangen, mich an dem Konto der Eigentümergemeinschaft zu bedienen".

Die 30-Jährige versuchte nicht, sich herauszureden: "Ich habe Dinge getan, zu denen mich bestimmt niemand gezwungen hat. Und ich habe gewusst, dass ich etwas Falsches mache - es tut mir wahnsinnig leid." Bereits vor der Verhandlung stand die Angeklagte in Kontakt mit dem Anwalt der Eigentümergemeinschaft und bot an, den Schaden in Raten wiedergutzumachen. Der Richter machte eine Rückzahlung von 300 Euro im Monat schließlich zur Auflage für den Bewährungsbeschluss. Zudem wird die Moosburgerin einem Bewährungshelfer unterstellt.

Während das Gericht der Angeklagten ihr bisher straffreies Leben sowie das glaubwürdige, von Reue und Einsicht getragene Geständnis zugute hielt, sprachen die Schadenshöhe und die Folgen ihrer Straftaten zu ihren Lasten. Eine Mitarbeiterin der Firma, die inzwischen die Hausverwaltung der betreffenden Immobilie übernommen hat, bezifferte im Zeugenstand den Gesamtschaden auf etwas mehr als 50 000 Euro, wenn man auch noch offene Rechnungen für die Bewirtschaftung des Hauses mit einbeziehe, die nicht bezahlt werden konnten, weil das Konto leer war. Zudem habe die Gasfirma den Vertrag gekündigt, "sodass Familien mit Kindern über Weihnachten keine Heizung hatten".

Nachdem die Eigentümergemeinschaft den Vertrag mit der Angeklagten gekündigt hatte, weil die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen war, prüfte die neue Hausverwalterin die Akten. Dabei bemerkte sie , dass genau die Kontoauszüge fehlten, die die unrechtmäßigen Abhebungen betrafen. Daraufhin stellte sie Strafanzeige.

© SZ vom 23.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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