Verhandlung am Amtsgericht Freising:Schießübungen auf dem Feld

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Jugendrichter stellt Verfahren wegen des Führens einer verbotenen Waffe gegen eine Geldauflage ein

Von Alexander Kappen, Freising

Der Angeklagte erschien ohne Anwalt. Wie sich am Mittwoch im Verlauf der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht relativ schnell herausstellte, war der Verteidiger auch gar nicht nötig. Der 19-jährige Echinger, der auf der Anklagebank saß, machte überhaupt keine Anstalten, irgendetwas abzustreiten. Er gab zu, im September dieses Jahres in seinem Heimatort mit verbotenen Waffen unterwegs gewesen zu sein. Jugendrichter Boris Schätz stellte das Verfahren gegen den nicht vorbestraften 19-Jährigen mit Einverständnis des Staatsanwalts und des Angeklagten schließlich gegen eine Geldauflage ein.

Laut Anklage wurde der junge Mann am betreffenden Septembertag nachmittags im Freien dabei angetroffen, wie er eine Luftdruckpistole mit Sechs-Millimeter-Kaliber außerhalb seiner Wohnung mit sich führte. Zudem hatte er sogenannte Zielscheinwerfer-Geräte mit dabei, die nicht erlaubt sind. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete deshalb: verbotenes Führen und Besitz einer Schusswaffe sowie verbotenes Führen einer verbotenen Waffe.

Der 19-jährige Auszubildende redete in der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht gar nicht lange um den heißen Brei herum. Er habe nach dem Vorfall mal etwas genauer "ins Gesetz geschaut und mich mit dem Sachverhalt auseinander gesetzt". Und angesichts der Erkenntnisse, die er dabei gesammelt hat, "würde ich sagen, dass es genau so ist, wie der Herr Staatsanwalt gesagt hat".

Der Lehrling hatte die Waffen auf einer deutschen Internetseite bestellt, wie er dem Richter währen der Verhandlung berichtete. Dummerweise hatte er die Recherchenbezüglich des Waffengesetzes, mit denen er erst nach dem Vorfall begann, noch nicht vorher angestellt. So wusste er nichts von seinem rechtswidrigen Handeln. "Auf der Website ist nirgends gestanden, dass es sich um eine verbotene Waffe handelt", sagte der Beschuldigte. Auch in der Bedienungsanleitung habe er dazu nichts gefunden.

Als seine Bestellung bei ihm ankam, zog der junge Mann noch am selben Tag mit einem Kumpel los, um auf einem Feld ein bisschen zu schießen. Das bekam wohl wer mit und meldete es der Polizei. Prinzipiell sei das auch gut, so der Richter, denn es könne ja sein, dass es sich nicht um jemanden wie den Angeklagten handele, der mit den Waffen so vorsichtig umgehe, sondern damit losziehe und um sich schieße. Dass der Angeklagte was Verbotenes gemacht habe, stehe außer Frage. "Die Schuld ist gegeben, aber sie ist gering", sagte der Richter, "wegen mir bräuchte es keine Verurteilung".

Schließlich erklärte sich auch der Staatsanwalt damit einverstanden, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Der 19-Jährige muss jetzt laut Beschluss des Gerichts bis 31. Januar 450 Euro an die katholische Jugendfürsorge Freising überweisen. Die Waffen bekommt er nicht mehr zurück.

© SZ vom 12.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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