Vergewaltigungs-Prozess:Frau vom Rad geholt und ins Gebüsch gezerrt

Lesezeit: 2 min

37-Jähriger gesteht Vergewaltigung an der Freisinger Parkstraße und muss für vier Jahre ins Gefängnis

Von Alexander Kappen, Landshut/Freising

Am Sachverhalt bestand nach Ansicht der vierten Strafkammer des Landshuter Landgerichts am Ende der zweitägigen Hauptverhandlung kein Zweifel. "Natürlich ist es eine Vergewaltigung. Es wurde Gewalt angewendet, es wurde gedroht und es liegt eine sexuelle Handlung mit Beischlaf vor", sagte der Vorsitzende Richter Oliver Dopheide. Der 37-jährige, in vollem Umfang geständige Angeklagte, der vergangenes Jahr in einer Septembernacht eine damals 29-jährige Frau an der Parkstraße in Freising vom Fahrrad gezogen und sich im Gebüsch über sie hergemacht hat, muss deshalb für vier Jahre ins Gefängnis.

Der Richter, der nach der Urteilsbegründung allen Beteiligten für einen - in solchen Fällen nicht immer selbstverständlich - sachlich geführten Prozess dankte, wies nachdrücklich darauf hin, "dass keine Strafe der Welt in irgendeiner Form geeignet ist, die beim Opfer entstandenen Schäden zu reparieren". Das Urteil beziehungsweise die Strafe könne nur "der Ausdruck dafür sein, dass ein Unrecht geschehen ist und der Staat das sanktioniert".

Im vorliegenden Fall entsprang die Sanktion einem "verschobenem Strafrahmen", wie es im Juristendeutsch heißt. Das heißt, dass hier eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden konnte, weil er nach den Ergebnissen einer Blutuntersuchung und den Berechnungen des Landgerichtsarztes Hubert Näger "erheblich alkoholisiert war", so der Richter. Zur Tatzeit hatte der Angeklagte einen Promillewert von 2,35.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht auch, dass er noch nicht vorbestraft ist, sowie den Umstand, "dass er schon eine Zeit lang in Untersuchungshaft gesessen hat", sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte stammt nicht aus Deutschland, "und durch die Sprachbarriere ist davon auszugehen, dass das für ihn verschärfte Haftbedingungen sind". Aber das Wesentliche auf der Positiv-Seite sei das Geständnis, betonte Dopheide. "Es mag schon sein, dass der Fall aufgrund der Beweislage sehr klar war", sagte er, "aber mit dem Geständnis hat der Angeklagte dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart, das wird massiv zu seinen Gunsten gewertet".

Andrerseits - und damit war der Richter bei den Punkten, die zu Lasten des 37-Jährigen sprachen - habe die Tat beim Opfer zu einer "psychischen Beeinträchtigung" geführt. Wobei erschwerend hinzu komme, dass die junge Frau früher schon einen Amoklauf habe miterleben müssen und daher vorbelastet war, auch wenn der Angeklagte das nicht wissen konnte. Anzulasten war dem 37-Jährigen auch, "dass die Tat dazu geeignet ist, das Sicherheitsgefühl in der Öffentlichkeit massiv zu beeinträchtigen, auch wenn der Vorfall statistisch gesehen eine Ausnahme ist". Und auch wenn er keine erhebliche Gewalt angewendet habe, so habe der Angeklagte durch den erzwungenen, ungeschützten Geschlechtsverkehr das Opfer der Gefahr "von psychischen Folgen, einer zum Glück nicht eingetretenen Schwangerschaft und von Krankheiten ausgesetzt".

Die Plädoyers wurden nicht öffentlich vorgetragen, weil auch Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Der Angeklagte nahm das Urteil ebenso an wie der Staatsanwalt und die Anwältin des Opfers. Damit ist es rechtskräftig.

© SZ vom 12.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: