Verfahren wird eingestellt:Krankheit reißt Gedächtnislücke

Postangestellte kann sich nicht erinnern, Briefe geöffnet zu haben

An zwei Dinge kann sich die Frau, die sich vor dem Freisinger Amtsgericht wegen Verletzung des Fernmelde- und Postgeheimnisses verantworten musste, noch erinnern. Wie sie mit ihrer Fahrgemeinschaft zur Schichtarbeit ins Briefzentrum gefahren ist und wie sie später von ihrem Ehemann zu Hause blutend auf dem Boden liegend gefunden wurde. An das, was dazwischen liegt, fehlt ihr die Erinnerung. So erläuterte es ihr Verteidiger gegenüber Richterin Tanja Weihönig. Sie soll zwei Großbriefe geöffnet und aus einem Umschlag 50 Euro entwendet haben.

Die Beschuldigte hatte einen epileptischen Anfall erlitten. Bei einer späteren Untersuchung, erläuterte der Rechtsanwalt, stellte sich heraus, dass dieser von zwei Hirntumoren ausgelöst worden war. Diese hatten sich als gutartig erwiesen, doch die Frau leidet noch heute unter den Folgen der Operation. Von der arbeitsrechtlichen Seite her ist der Fall bereits zu den Akten gelegt. Die Beschuldigte und die Deutsche Post haben sich auf einen Vergleich geeinigt.

Der einstige Arbeitgeber der Angeklagten hatte im Vorfeld der Verhandlung bekundet, dass er kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung habe. Der Staatsanwalt hielt noch einmal Rücksprache mit der Landshuter Staatsanwaltschaft. Nach einem kurzen Rechtsgespräch stellte Richterin Tanja Weihönig das Verfahren schließlich ein.

© SZ vom 10.05.2017 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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