Vereine in Freising:Sportförderung beantragen

Datenschutz macht neue Formalitäten erforderlich

Die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung hat auch Einfluss auf die Sportförderung: Wie die Stadtverwaltung jetzt in einem Hinweis an die Sportvereine aus dem Stadtgebiet Freising schreibt, kann das Freisinger Landratsamt die Bescheide über die pauschale Betriebssportförderung des Freistaates Bayern aus Datenschutzgründen nicht länger an die Stadt Freising übermitteln. Deshalb müsse man die Vereine nun bitten, aktiv einen Antrag für die kommunale Jugendförderung sowie die Vereinspauschalen und Übungsleiterzuschüsse zu stellen, um für das Sportjahr 2019 weiterhin den gewohnten kommunalen Zuschuss der Stadt Freising zu erhalten, schreibt die Verwaltung weiter.

Auszufüllen sei dazu das Formblatt "Antrag auf freiwilligen kommunalen Zuschuss der Stadt Freising im Sportjahr 2019". Mit dem darauf genannten Beleg, einem Abdruck des Bescheides des Landratsamtes über die gewährte Vereinspauschale, sollte das Formblatt dann bis spätestens 30. September 2019 an das Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport (Amt 51) zurückgeschickt werden.

Das benötigte Antragsformular kann im Internet auf den Seiten der Stadt (www.freising.de) heruntergeladen und ausgedruckt werden und ist auch im Amt 51 erhältlich (Dienstgebäude Amtsgerichtsgasse 6, ehemaliges Wasserwirtschaftsamt). Rückfragen: 0 81 61/5 44 51 02).

© SZ vom 29.08.2019 / rowe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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