Urteil ohne Auswirkungen:Kommunen blitzen weiter

Im Landkreis Freising sind keine privaten Verkehrsüberwacher tätig

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hat auf die Verkehrsüberwachung in Freising keine Auswirkungen. Die Richter entschieden, dass diese Aufgabe nicht an private Firmen übertragen werden dürfe. In Freising sind die Messtechniker jedoch alles städtische Mitarbeiter, wie Pressesprecherin Christl Steinhart mitteilt. Auch die Auswertungen übernehme städtisches Personal. Dies soll auch weiterhin so gehandhabt werden. Pläne, die Kontrollen einem Zweckverband zu überlassen, gibt es nach Auskunft des Rathauses nicht. Die Stadt verfügt über ein eigenes Fahrzeug für die Überwachung, im kommenden Jahr soll ein neues angeschafft werden.

Viele Gemeinden im Landkreis lassen die Kontrollen vom Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern vornehmen. Auch dort betont man, dass das Urteil keine Konsequenzen habe, weil der Verband kein privater, sondern ein kommunaler Dienstleister sei. Man setze ausschließlich eigenes Personal ein.

© SZ vom 07.12.2019 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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