Urteil in Landshut:Unfallopfer einfach liegen gelassen

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49-jähriger Neufahrner muss vier Jahre und zehn Monate in Haft

Von Alexander Kappen, Landshut/Moosburg

Ein 49-jähriger Mann aus Neufahrn, der im Februar 2013 auf dem Gehsteig an der Thalbacher Straße in Moosburg einen heute 58-jährigen Rentner mit seinem Auto umgefahren und den schwer verletzten Mann dort einfach liegen gelassen hat, muss für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die Schwurkammer des Landshuter Landgerichts unter Vorsitz von Richter Markus Kring verurteilte den Neufahrner am Donnerstag wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch unterlassene Hilfeleistung.

Das Gericht ging von einem Fahrfehler aus. Die psychische Erkrankung des Angeklagten, der deswegen seit 20 Jahren in Behandlung ist, regelmäßig Spritzen bekommt und Tabletten nimmt, habe bei dem Unfall keine Rolle gespielt. Die Kammer blieb mit ihrem Urteil unter der Forderung des Staatsanwalts, der fünf Jahre und sechs Monate beantragte. Der Verteidiger dagegen hielt den Vollzug einer Gefängnisstrafe für nicht angemessen. In seinen Augen handelte es sich lediglich um fahrlässige Körperverletzung und Fahrerflucht. Er beantragte sieben Monate auf Bewährung. Die Voraussetzungen für eine verminderte Schuldfähigkeit durch eingeschränkte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei ja nicht auszuschließen.

Psychiater Gregor Groß ging in seinem Gutachten davon aus, dass der Angeklagte, der nach Aussage seines Bruders den Alltag nicht ohne Hilfe seiner Familie bewältigen kann, unter paranoider Schizophrenie leide. Ob zum Zeitpunkt des Unfalls so genannte "produktive psychotische Symptome" vorlagen, die Voraussetzung für eine verminderte Einsichtsfähigkeit wären, könne er weder ausschließen noch bestätigen. Ihm habe der Angeklagte - vor Gericht machte dieser dazu keine Angaben - erzählt, dass er bei dem Unfall im Auto mit einer CD hantiert und dabei Bremse und Gaspedal verwechselt habe. Das Unfallopfer hat nach eigener Aussage bis heute "furchtbare Schmerzen in Bein, Kopf und Nacken".

© SZ vom 15.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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