Urteil am Landshuter Landgericht:Statt Strafe in die Psychiatrie

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23-Jähriger, der seinen Adoptiv-Vater schlägt, wird verurteilt

Weil er seinen Adoptivvater, der ihm kein Geld für eine Ofenreparatur gegeben wollte, mit einer gefüllten Plastikflasche und seinen Fäusten verprügelt haben soll, hat ein 23-jähriger Freisinger sich jetzt vor der sechsten Strafkammer des Landshuter Landgerichts verantworten müssen. Ihm wurde schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Das Gericht unter Vorsitz von Ralph Reiter ordnete für den geständigen Angeklagten, dem Landgerichtsarzt Hubert Näger in seinem Gutachten eine paranoide Schizophrenie attestierte, die Unterbringung in der Psychiatrie an.

Laut Anklage suchte der Angeklagte am 21. Januar dieses Jahres seinen Adoptivvater auf und forderte ihn auf, Geld für die Reparatur seines Ofens zu geben. In dessen Augen war das jedoch Aufgabe des Vermieters. Deshalb weigerte er sich, dem heute 23-Jährigen das Geld zu geben. "Und dann habe ich mich in Rage geschlagen", berichte der Angeklagte, der die gegen ihn erhobenen Vorwürfe freimütig einräumte, in der Verhandlung. Laut Anklageschrift schlug der Angeklagte seinem Adoptivvater "eine gefüllte Wasserflasche aus Hartplastik mit voller Wucht auf den Kopf und versetzte ihm fünf bis sechs Faustschläge ins Gesicht, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen". Dann forderte der 23-Jährige das Opfer erneut auf, ihm Geld oder seine Armbanduhr zu geben. Anschließend ergriff er einen Schuhlöffel aus Metall, der an der Garderobe hing, und schlug "mindestens zweimal in Richtung des Kopfes", so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Weil der Adoptivvater seine Hände schützend vor den Kopf gehalten habe, sei er nur an den Armen getroffen worden. Schließlich händigte das Opfer, das bei den Attacken eine Platzwunde am Kopf sowie Verletzungen an den Händen erlitt, dem Angeklagten zehn Euro aus. Die Staatsanwaltschaft, die von der paranoiden Schizophrenie des 23-Jährigen wusste, ging bereits in ihrer Anklageschrift davon aus, dass dieser nicht in der Lage war, "das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln".

Die paranoiden Schizophrenie war bereits durch frühere Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken bekannt. So soll der Angeklagte mal geäußert haben, er sei ein musikalisches Wunderkind und von seinen Adoptiveltern entführt worden, weil sie Millionen mit ihm verdienen wollten.

© SZ vom 01.08.2017 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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