Update:CBD-Automat bleibt konfisziert

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Die Untersuchungen der Kripo sind noch nicht abgeschlossen

In der Rubrik "Update" beleuchtet die Freisinger SZ die aktuelle Situation bei wichtigen oder interessanten Projekten im Landkreis. Auf welchem Stand ist das jeweilige Vorhaben? Was wurde schon umgesetzt? Warum passiert bei manchen Vorhaben gefühlt gar nichts mehr?

Nach wie vor gedulden müssen sich auch die Freunde der sanften Entspannung in Neufahrn. Denn der CBD-Automat am Marktplatz bleibt in Polizeigewahrsam. "Die Untersuchung im Landeskriminalamt ist noch nicht abgeschlossen", sagte der Dienststellenleiter der Neufahrner Polizei, Hermann Eschenbecher, auf Nachfrage der Freisinger SZ. Wie kompliziert die Rechtslage ist, erklärt der Jugend- und Drogensachbearbeiter Michael John. Es bestehe der Verdacht, dass der im September sicher gestellte Automateninhalt teilweise nicht legal sei. "Es wird davon ausgegangen, dass teilweise ein Wert von 0,2 Prozent THC (das in Deutschland verbotene, weil berauschende Tetrahydrocannabinol, Anm. d. Red.) überschritten wird", so John.

Derzeit werde deshalb ein Wirkstoffgutachten erstellt, dessen Ergebnis noch ausstehe. Cannabis-Produkte aus speziellem Hanf mit sehr niedrigem THC-Gehalt sind zwar eigentlich legal und derzeit wegen des in den Pflanzen enthaltenen Cannabidiols (CBD) in Mode. Dem Stoff wird eine entkrampfende, entzündungshemmende und angstlösende Wirkung zugeschrieben. Laut John ist es aber bei CBD-Produkten, die rein aus den Blütendolden bestehen, nicht sicher, dass der THC-Gehalt auch wirklich unter den erlaubten 0,2 Prozent liegt. "Es ist eine Pflanze, da kann der Wirkstoffgehalt immer schwanken", so der Drogensachbearbeiter.

Für die Polizei ist bei einer bloßen Kontrolle nicht ersichtlich, ob es sich um THC-armes Cannabis handelt oder nicht. "Es wird deshalb immer ein Anzeige erfolgen, wenn jemand mit Cannabis erwischt wird", so John. Die Staatsanwaltschaft entscheide dann, ob die Anzeige verfolgt werde oder nicht. Hat der Konsument Pech, muss er auch das Wirkstoffgutachten bezahlen, das seine Unschuld beweist. "Wir raten deshalb davon ab, diese CBD-Blüten zu kaufen", so John.

Dass die Rechtslage äußerst unbefriedigend ist, das räumt auch der Drogensachbearbeiter ein, deshalb sei sie derzeit ja auch "stark in der Diskussion". Die Entscheidung darüber falle aber "ganz oben", und solange sie nicht gefallen sei, "behandeln wir das Ganze wie ein Betäubungsmittel".

© SZ vom 02.01.2020 / av - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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