Tag des Denkmals:Behutsame Sanierung

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Mehrfach ausgezeichnet: das behutsam sanierte Freisinger Bürgerhaus der Familie Reiter an der Ziegelgasse 5. (Foto: Sebastian Schels)

Gaby und Georg Reiter sind für den Erhalt ihres über 400 Jahre alten Hauses an der Ziegelgasse ausgezeichnet worden

Unter dem Motto "Macht und Pracht" steht in diesem Jahr der bundesweite "Tag des offenen Denkmals" am Sonntag, 10. September. Die Stadt Freising allerdings will die Gelegenheit nutzen, um für die laufende Innenstadtsanierung und den Denkmalschutz im Altstadtensemble zu werben. Dafür wurde zusammen mit Institutionen und Vereinen ein facettenreiches Programm erarbeitet, dessen einzelne Punkte die Freisinger SZ in den kommenden Tagen vorstellt.

Eine Kleingruppe wird am "Tag des offenen Denkmals" die Gelegenheit erhalten, das bereits sanierte Bürgerhaus an der Ziegelgasse 5 zu besichtigen. Die etwa 45-minütige Führung beginnt um 15.30 Uhr und wird von Christian Klessinger aus dem Freisinger Büro "Deppisch Architekten" übernommen.

Mit dabei sind auch die beiden Bauherren Gaby und Georg Reiter, die mit der Entscheidung, das Haus ihrer Familie denkmalgerecht zu sanieren, weit über Freising hinaus Aufmerksamkeit erregt haben. Für ihr außerordentliches Engagement erhielten sie den Bayerischen Denkmalpflegepreis (Bronze) sowie den Freisinger Stadtbildpflegepreis. Das Anwesen war im Jahr 1552 errichtet und in den darauffolgenden Jahrhunderten immer wieder ausgebaut und verändert worden. Die behutsam durchgeführte Sanierung konnte 2016 abgeschlossen werden.

Bei der Führung, die jetzt angeboten wird, können die Bohlen-Balkendecke im Erdgeschoss und das neue Treppenhaus besichtigt werden. Außerdem wird der leitende Architekt die Sanierungsmaßnahmen anhand einer Dokumentation erläutern, wie es in der Ankündigung heißt. Die Teilnehmer treffen sich gleich an der Ziegelgasse 5.

Beim Vollzug des Denkmalschutzgesetzes ist das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die Erlaubnisverfahren. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Erlaubnis mit der Baugenehmigung erteilt. Die fachliche Beurteilung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege. Erlaubnispflichtig sind unter anderem Änderungen und Maßnahmen an Baudenkmälern und geschützten Ausstattungsstücken, die Beseitigung oder Transferierung von Baudenkmälern und geschützten Ausstattungsstücken oder - in der Nähe von Baudenkmälern - die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen, soweit sich dies auf Bestand und Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirken kann.

© SZ vom 26.08.2017 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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