Strenge Vorgaben:Mehr Kontrollen auf Flohmärkten

Stadt Freising will gewerbliche Anbieter nicht länger tolerieren

Die Stadt Freising will bei der Veranstaltung von gewerblichen Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen künftig genauer hinschauen. Die Anweisung des Innenministeriums dazu ist zwar schon ein paar Jahre alt. Nun jedoch, sagt Karlheinz Wimmer von der Stadtverwaltung, dränge auch das Freisinger Landratsamt auf die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben. Die besagen, dass bei Flohmärkten dann gegen dass Sonn- und Feiertagsgesetz verstoßen wird, wenn gewerbliche Anbieter Zutritt haben, neue oder neuwertige Gegenstände in hoher Stückzahl angeboten werden oder die Standbetreiber für die Bereitstellung des Platzes, für die Werbung oder für die Organisation Gebühren oder Beiträge an einen gewerblichen Veranstalter zu entrichten haben. "Fälle diese Art werden immer mehr und sind in dieser Form ganz einfach nicht mehr zu tolerieren", sagte Karlheinz Wimmer. Die Stadt werde darum künftig Flohmärkte, die eindeutig gewerbliche Charakter hätten, in der bisherigen Form weitgehend nicht mehr genehmigen.

Keinen Erfolg habe man mit dem Kompromissvorschlag bei einem großen Flohmarkveranstalter gehabt, seine Gebühren doch zumindest soweit zu senken, dass allenfalls die Kosten für die Platzmiete gedeckt seien. Der habe daraufhin prompt Klage gegen die Stadt Freising eingereicht. "Das ist uns sogar ganz recht, nach dem Urteil haben wir dann wenigsten Rechtssicherheit", kommentierte das Karlheinz Wimmer. Kein Problem will man indes den kleinen Flohmärkten von Vereinen ohne gewerblichen Hintergrund machen, die allenfalls ein paar Euro für die Standgebühr verlangen.

© SZ vom 21.05.2015 / bt - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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