Streit in der Flüchtlingsunterkunft:Stich in die Körpermitte

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Asylbewerber steht wegen Messerattacke vor Gericht

Von Alexander Kappen, Landshut/Freising

Weil er einem Landsmann im Februar dieses Jahres bei einer Auseinandersetzung in der Asylbewerberunterkunft an der Wippenhauser Straße in Freising ein Messer in den Oberkörper gestoßen und dabei das Zwerchfell sowie die rechte Herzkammer verletzt hat, muss sich ein heute 40-jähriger Mann aus Pakistan seit Dienstag vor der als Schwurgericht zusammengetretenen 1. Strafkammer des Landshuter Landgerichts verantworten. Dem 32-jährigen Mitangeklagten, ebenfalls aus Pakistan, wird vorgeworfen, den Messerstecher zu der Tat angestachelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männer versuchten Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise die Anstiftung dazu vor. Aufgrund der Einlassungen des 29-jährigen Opfers komme aber auch "eine Verurteilung wegen versuchten Heimtücke-Mordes und Beihilfe zum versuchten Heimtücke-Mord in Betracht", sagte der Vorsitzende Richter, Markus Kring.

Der 40-Jährige, der zur Tatzeit einen Alkoholpegel von 1,2 Promille hatte, räumte über seinen Anwalt ein, dass es zu dem Messerstich gekommen sei, "aber nicht mit dem Willen, den Geschädigten zu töten". Er wolle sich "für die Geschehnisse entschuldigen, ich nehme mir vor, nie mehr zu trinken". Der Stich in die Körpermitte "legt aber eine Tötungsabsicht nahe", so Richter Kring. Der 32-jährige Angeklagte bestritt, seinen Landsmann zu der Gewalttat angestiftet zu haben. Er habe vielmehr nur schlichten wollen.

Offenbar hatten die beiden Angeklagten am Tattag gemeinsam Whisky getrunken. Der 40-Jährige geriet dann mit dem späteren Opfer - beide gehören nach Aussage eines Beamten der Erdinger Kriminalpolizei verschiedenen pakistanischen Bevölkerungsgruppen an - mehrmals in Streit. Der Angeklagte habe laut Zeugenaussagen als Respektsperson gegolten und dem Jüngeren verboten, in den ersten Stock der Asylunterkunft zu gehen, so der Polizist. Als dieser dennoch die Treppe hinauf gehen wollte, stach der 40-Jährige offenbar zu. Der 32-Jährige soll laut Anklage gerufen haben: "Baba Ji, fassen Sie und stechen Sie zu." Der Prozess wird diesen Mittwoch fortgesetzt.

© SZ vom 27.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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