Stellungnahme aus dem Landratsamt:Umstrittenes Zeugnis

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Flüchtling Nurulla Burhani muss weiter auf Arbeitserlaubnis warten

Von Katharina Aurich, Landkreis

Die Auseinandersetzung um die Ausbildung des afghanischen Flüchtlings Nurulla Burhani geht weiter. Der 34-Jährige hatte bekanntlich vor dem Verwaltungsgericht gegen das Freisinger Ausländeramt geklagt, weil man ihm eine Ausbildungserlaubnis für seine bereits zugesagte Lehrstelle in einer Moosburger Schneiderei verweigerte. Das Gericht hatte der Klage Anfang April in wesentlichen Teilen stattgegeben und die Behörde verpflichtet, den Fall erneut zu prüfen. Burhani wartet nun auf eine Entscheidung.

Nachdem sich der Flüchtlingsbetreuer Reinhard Kastorff, der Burhani auch bei seiner Klage unterstützte, an die Öffentlichkeit gewendet und dem Landratsamt eine absichtliche Verzögerung des Falls vorgeworfen hatte, konterte die Behörde kürzlich mit einer Stellungnahme. Wann über Burhanis Antrag auf Ausbildungserlaubnis entschieden werde, könne sie nicht absehen, da der Vorgang im Moment bei der Regierung von Oberbayern zur Prüfung liege, so Pressesprecherin Eva Dörpinghaus.

Die entscheidende Frage ist offensichtlich, ob ein übersetztes, afghanisches Schulzeugnis als Identitätsnachweis ausreicht. Das Verwaltungsgericht hatte nämlich entschieden, dass Burhani nicht unbedingt eine Tazkera, einen afghanischen Pass, sondern ein offizielles Dokument zur Identitätsklärung beschaffen müsse, wenn er eine Ausbildungserlaubnis erhalten wolle. Ende April habe Burhani nun eine übersetzte Schulbescheinigung aus Afghanistan vorgelegt, aus der, wie vom Gericht gefordert, nicht nur der Schulbesuch selbst, sondern auch die Namen des Vaters und des Großvaters hervorgingen, erklärt Kastorff.

Dieses Dokument überzeugte die Ausländerbehörde offensichtlich aber nicht. "Diese übersetzte Schulbescheinigung entspricht in keiner Weise den Anforderungen an einen annähernd verwertbaren Identitätsnachweis. Es handelt sich hier um eine nicht nachprüfbare Aussage von dritter Seite, die weder inhaltlich noch dem Ursprung nach irgendeine Aussage zur Identität von Herrn Burhani zulässt," schreibt Dörpinghaus in der Stellungnahme.

Derweil hält die Moosburger Schneiderin die Lehrstelle immer noch für Burhani frei. Dessen Asylantrag wurde inzwischen zwar vom Bundesamt für Migration abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat Kastorff jedoch gemeinsam mit seinem Schützling bereits Klage eingereicht.

© SZ vom 24.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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