Standort wird derzeit geprüft:Eching statt Erding

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Bundespolizei mietet vermutlich Wohnraum für 80 Mitarbeiter an

Von Florian Tempel, Erding/Eching

Der am Stadtrand von Erding geplante Bau einer "Unterbringungs- und Fortbildungsstätte Bundespolizei" steht höchstwahrscheinlich vor dem Aus. Das Bundespolizeipräsidium in Potsdam teilte auf Anfrage der SZ mit, dass man derzeit "als schnellste und sicherste Lösungsvariante (. . .) die Anmietung eines Bestandsobjektes in Eching" prüfe. Das Bundespolizeipräsidium weist außerdem daraufhin, dass man lediglich "80 Unterkunftsplätze" suche. In Erding war hingegen ein größerer Komplex mit etwa 200 Einzelappartements, Schulungs- und Konferenzräumen sowie einem kleinen Sportplatz geplant. "Diesbezüglich besteht kein Bedarf", heißt es nun aus Potsdam. Und weiter: Alle Planungen, die über Wohnraum für 80 Bundespolizeimitarbeiter hinausgingen, "lagen im überwiegenden Interesse des Investors, Stichwort: Weitervermarktung außerhalb des Bedarfs der Bundespolizei".

Vor dreieinhalb Monaten stellte sich alles noch ganz anders dar. Der Planungs- und Bauausschuss des Erdinger Stadtrats hatte am 5. März einstimmig den Bebauungsplan Nummer 220 für eine "Unterbringungs- und Fortbildungsstätte Bundespolizei" gebilligt. Damit schien der Weg frei für das vom Dorfener Investor Georg Scharl auf 30 Millionen Euro veranschlagte Großprojekt. Doch dann änderte sich alles: Die Bima teilte Ende März auf Anfrage der SZ mit, dass das Projekt wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestoppt worden sei. In dem bereits im Juli 2014 ergangenen Urteil, in dem es um einen ähnlich gelagerten Fall in Italien ging, wurde folgendes festgestellt: Die öffentliche Hand darf nicht mit einem sogenannten Bestellbau-Modell die europäischen Vergaberichtlinien umgehen. Ein Bestellbau bedeutet, dass ein Investor das Projekt von der Planung bis zur Schlüsselübergabe komplett organisiert und finanziert, natürlich nach den Wünschen und Vorstellungen des Auftraggebers, der den Neubau schließlich anmietet. Das, so der EuGH, sei für Kommunen, Landes- oder Bundesbehörden nur dann möglich, wenn ein Bestellbau europaweit ausgeschrieben werde.

Beim Erdinger Bundespolizei-Projekt war das nicht der Fall. Die Bima hatte im Sommer 2013 lediglich eine Anzeige in der Süddeutschen Zeitung aufgegeben. In der hieß es, sie führe "eine unverbindliche Markterkundung durch", weil sie für "die Unterbringung einer Bundesbehörde im Raum Freising-Erding-Eching" ein Gebäude anmieten wolle. Gesucht wurden "80 Einzelzimmerappartements (. . .) in unmittelbarer Nähe zum Flughafen München". Die Bundespolizei hatte die Bima ein Jahr zuvor beauftragt Wohnraum zu besorgen. Mit der für 2016 geplanten Eröffnung des Satelliten-Terminals am Flughafen werden zusätzliche Beamte benötigt.

Auf die Anzeige in der SZ gingen vier Angebote mit Standorten in Erding, Freising, Moosburg und Eching bei der Bima ein. Offenbar sagte das Angebot aus Erding am besten zu. In der Folge wurden jedenfalls "mit Herrn Scharl konstruktive Verhandlungen geführt", schrieb die Bima im März. Zum Abschluss von Verträgen kam es nicht. Dafür werde die Anmietung eines bestehenden Gebäudes in Eching geprüft, das "ein weiterer Beteiligter aus dem damaligen Erkundungsverfahren" angeboten hatte: "Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Bundesministerium des Inneren die abschließende Entscheidung treffen."

Die Möglichkeit, dass man sich gegen Eching entscheidet und doch in Erding gebaut werden könnte - falls Investor Scharl bei einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag bekommen sollte - ist offenbar ausgeschlossen. Das Bundespolizeipräsidium schreibt, "gemäß Weisung des Bundesministeriums der Finanzen" sei es der Bima "derzeit untersagt, Investorenbauten umzusetzen."

© SZ vom 24.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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