Stadtrat stimmt zu:35 Jahre Vorlaufzeit

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Freising hat jetzt eine Baumschutzverordnung. Einige zweifeln weiter an deren Nutzen

Die Stadt Freising hat eine Baumschutzverordnung - gut 35 Jahre nachdem die Grünen erstmals nach Regeln zum Schutz des städtischen Grüns gerufen haben. Das Werk heißt "Stadtgrünverordnung" und ist am Donnerstag im Stadtrat gegen acht Stimmen verschiedener Fraktionen verabschiedet worden. Künftig dürfen im Stadtgebiet Bäume, die in einem Meter Höhe über dem Boden mehr als 80 Zentimeter Umfang haben, nicht mehr ohne Erlaubnis gefällt oder beschädigt werden. Bei Zustimmung können Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen zur Auflage gemacht werden. In bestimmten Fällen kann die Stadt einen Sanierungszuschuss für den Erhalt eines Baumes bewilligen - und Baurecht soll auf jeden Fall Vorrang haben.

Die Gegner der Verordnung legten in der Diskussion Wert auf die Feststellung, dass sie nicht gegen den Erhalt von Bäumen seien, sondern lediglich die Verordnung nicht für ein probates Mittel zu ihrer Sicherung hielten. Ihre Sorge: Gartenbesitzer könnten künftig noch schneller zur Axt greifen, bevor nämlich die 80 Zentimeter Umfang erreicht seien. Allein das Wissen, dass die Stadtgrünverordnung komme, habe zuletzt zahlreiche große Fällaktionen in der Stadt veranlasst, mutmaßte Anton Frankl (FSM), der sich zudem wie der Großteil der CSU-Fraktion daran störte, dass man den Bürger mit neuen Verordnungen überziehe, anstatt für eine Entbürokratisierung zu sorgen.

Dass tatsächlich auch einige Bürger die Verordnung begrüßen, um die Folgen der Nachverdichtung in der Stadt abzumildern, hatte indes die Auslegung derselben ergeben: Mehr als ein Freisinger formulierte da seine ausdrückliche Zustimmung. Die Einzelheiten der neuen Bestimmungen werden nun in einer Broschüre zusammengefasst. Der Entwurf für die endgültige Fassung wird erst den Fraktionsvorsitzenden und dann dem Planungsausschuss noch einmal vorgelegt.

© SZ vom 30.03.2019 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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