Sexuelle Nötigung:Nichts tun, was der andere nicht will

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Ein 22-Jähriger bedrängt seine Freundin gegen ihren Willen. Das Gericht verurteilt ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung

Von Petra Schnirch, Landshut/Freising

Es war wohl von Anfang an eine Beziehung ohne Zukunft. Rashid N. (Name geändert) lernte in einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis eine Somalierin kennen. Die beiden freundeten sich an, es kam zum Austausch von Zärtlichkeiten. Nach einem Arztbesuch in Freising, zu dem er sie Anfang November 2017 begleitete, aber hat er die Frau auf einer Bank am Lehrerparkplatz der Berufsschule gegen ihren Willen derart massiv sexuell bedrängt, dass sie weinend zur Freisinger Polizeiinspektion lief und dort Anzeige erstattete.

Nach dem Vorfall saß der 22-jährige Afghane in Untersuchungshaft. Das Landgericht in Landshut verließ er am Mittwoch aber als freier Mann. Wegen sexueller Nötigung verurteilte ihn die vierte Strafkammer unter Vorsitz von Richter Theo Ziegler zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Aussagen der Frau bei mehreren Vernehmungen stuften Polizei und Gericht in weiten Teilen als glaubwürdig ein.

Warum die 30-Jährige ihren Freund plötzlich zurückwies, darüber könne nur spekuliert werden, sagte Richter Ziegler. Ein Grund sei aber womöglich ihre persönliche Situation. Die Frau ist verheiratet, ihr Mann und fünf ihrer Kinder hoffen, bald nach Deutschland nachkommen zu können. Rashid N. aber soll gedroht haben, dem Ehemann Fotos zu schicken, auf denen er mit der Frau in vertrauter Pose zu sehen ist.

Der Übergriff vom November war offenkundig nicht die erste Situation, in der der junge Mann eine Frau sexuell bedrängt und Gewalt angewandt hat. Erst zwei Monate zuvor soll er die Freundin eines Mitbewohners auf ein Bett gedrückt und sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Aufgrund der schwierigen Beweisaufnahme - die junge Frau weist laut Staatsanwaltschaft eine Intelligenzminderung auf - verständigten sich alle Prozessbeteiligten darauf, dass dieser Fall eingestellt wird, wenn der Angeklagte in der anderen Angelegenheit ein Geständnis ablegt, was er dann auch getan hat.

Einfach waren die Ermittlungen aber auch in dieser Sache nicht. Sowohl der Afghane als auch die Somalierin sprechen nur wenig Deutsch, die Kommunikation untereinander war, wie ein Chat-Protokoll zeigt, ebenfalls bruchstückhaft - oder wie es der Polizeibeamte ausdrückte, der als Zeuge vernommen wurde: Verständigt hat sich das Paar "in einem nicht vorhandenen Deutsch".

Nicht weiter verfolgt wurde auch eine Anklage wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Der Angeklagte hatte auf seinem Handy ein kurzes Video gespeichert, auf dem ein Kinderpenis zu sehen ist. Die zu erwartende Strafe wäre im Vergleich zu der verhandelten sexuellen Nötigung nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen, wie Ziegler erklärte. Der Richter hofft, dass die fünfeinhalb Monate, die der Angeklagte in Untersuchungshaft saß, ihm Warnung genug waren. Er riet ihm dringend, seinen "Umgang mit Frauen zu überprüfen" und nichts zu tun, was sein Gegenüber nicht will.

2016 war Rashid N. bereits zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt worden, weil er in einer Freisinger Asylbewerberunterkunft mit der Faust zuschlagen wollte. Getroffen hatte er nur deshalb nicht, weil ein Dritter dazwischen gegangen war. Zu Schulden kommen lassen darf er sich in den kommenden drei Jahren nichts mehr, sonst muss er seine Strafe im Gefängnis absitzen. Wie die Zukunft des 22-Jährigen aussieht, ist ungewiss. Der Asylantrag des Schülers wurde abgelehnt, gegen den Bescheid klagt er.

© SZ vom 05.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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