Sechsjährigen geküsst:Sexueller Übergriff in Asylbewerberheim

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Beschuldigter wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von Peter Becker, Freising

In jedem Land gibt es andere Sitten und Gebräuche. Üblich ist es aber sicher nirgendwo, dass ein Erwachsener einem sechsjährigen Kind Zungenküsse gibt und dessen Hand in seine eigene Hose führt. Ein angeblich 20-jähriger Afghane hatte dies im August des vergangenen Jahres in der Asylbewerberunterkunft an der Wippenhausener Straße in Freising getan. An diesem Mittwoch verurteilte ihn deshalb das Jugendschöffengericht am Freisinger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Sie ist zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Mann bis Ende Juli dieses Jahres 800 Euro an den Weißen Ring zahlen. Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt. Dem Urteil war ein Rechtsgespräch vorausgegangen. Es hatte zum Inhalt, dass der Beschuldigte im Fall eines Geständnisses eine Maximalstrafe von 15 Monaten zu erwarten habe.

Immerhin hat der Beschuldigte dem Kind und seiner Mutter eine Aussage vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitzendem Richter Boris Schätz erspart. Dies wiegt umso schwerer, als die Verhandlung bereits zum zweiten Mal angesetzt worden war. Im Dezember war der Mann nicht vor Gericht erschienen. Der angeblich 20-Jährige hatte in seiner Aussage eine andere Version des Vorfalls aufgetischt als bei seiner damaligen Vernehmung durch die Polizei. Es sei in Afghanistan durchaus üblich, fügte er hinzu, dass Erwachsene Kinder küssten. Der Sechsjährige hat im Übrigen eine andere Nationalität als der Beschuldigte. Eine Verständigung war nur durch Gesten möglich gewesen.

Das Kind war nach dem Vorfall schreiend zu seiner Mutter gelaufen. Es hatte dabei Schmerzen in Brustkorb und Nacken erlitten, weshalb der Angeklagte auch wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Das Jugendschöffengericht verurteilte den Beschuldigten nach dem Erwachsenenstrafrecht. Das liegt zum einen daran, dass er seine Flucht von Afghanistan nach Deutschland auf eigene Faust arrangierte, indem er den Garten seines Vaters in seiner Heimat verkaufte. Die Eltern des Beschuldigten sind seiner Aussage nach bei einer Lawine ums Leben gekommen. Zum anderen bewältigt er seinen Alltag aus eigener Kraft und geht einer Arbeit in München nach. Dem äußeren Anschein nach ist er wesentlich älter als 20 Jahre. Dies merkte auch der Jugendrichter Schätz in der Verhandlung an.

© SZ vom 09.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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