Schutzkonzept in Freisinger Kitas:Potenzielle Täter abschrecken

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Elisabeth Pentenrieder-Giermann, Leiterin der kommunalen Kindertageseinrichtungen. (Foto: Marco Einfeldt)

Um sexuellen Missbrauch zu verhindern, gibt es für die städtischen Kitas jetzt ein Schutzkonzept mit klaren Regeln.

Von Laura Dahmer, Freising

Sieben Jahre ist es her, dass ein Vorpraktikant in einem Freisinger Kindergarten einige seiner Schützlinge sexuell missbrauchte. Die Stadt Freising zog daraus eine Lehre: Das, was damals passierte, soll künftig verhindert werden. Kindertagesstätten sollen Kompetenzorte sein, keine Tatorte. "Wir wollten ein Gesamtkonzept erstellen, um in einem aktuellen Fall handlungsfähig zu sein", erklärt Helga Schöffmann, Leiterin des Amts für Kindertagesstätten, Schulen und Sport. Deshalb entwickelte die Stadt, zusammen mit Amyna, dem Münchner Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch, ein Schutzkonzept für die städtischen Einrichtungen. Seit mittlerweile fünf Jahren ist das in Kraft, 2015 wurde die Stadt von Amyna mit dem Präventionspreis ausgezeichnet.

"Der Umgang mit Kindern ist jetzt klarer geregelt. Das dient der Transparenz für beide Seiten, es gibt ein Sicherheitsgefühl, in welchem Rahmen ich mich als Pädagoge bewegen kann", zieht Elisabeth Pentenrieder-Giermann Bilanz. Die Leiterin der kommunalen Kindertageseinrichtungen hat das Konzept für die Stadt mit erarbeitet, das schon bei der Auswahl der Mitarbeiter ansetzt. "Wir machen öffentlich, dass wir ein Schutzkonzept haben. Das schreckt potenzielle Täterinnen und Täter ab", sagt Pentenrieder-Giermann. Beim Probearbeiten von potenziellen Mitarbeitern wird noch sorgfältiger auf das Verhalten geachtet, "Nähe und Distanz zum Kind", wie sie es nennt. "Wir hatten dadurch Rückmeldungen, wo wir bei einer Anstellung noch mal nachgedacht und uns doch dagegen entschieden haben", so die Beamtin. Sie habe das Gefühl, dass das Bewusstsein durch das Schutzkonzept größer geworden ist.

Ein Leitfaden für den Ernstfall soll Mitarbeitern Sicherheit geben

Auch bei den Mitarbeitern: Jeder in den städtischen Einrichtungen kennt das Schutzkonzept, muss als Teil seines Arbeitsvertrags einen Verhaltenskodex für den Umgang mit Kindern unterschreiben. Das gilt auch für Praktikanten. Vor dem Schutzkonzept gab es einen solchen, verpflichtenden Kodex nicht. Ein Novum war auch der Leitfaden für Verdachtsfälle. Wenn eine Fachkraft davor die Vermutung hatte, einer ihrer Kollegen könnte übergriffig sein, stand sie damit alleine da und musste selbst entscheiden, was zu tun ist. "Jetzt ist klar: Ich nehme mir meine Unterlagen und kann das Punkt für Punkt abarbeiten", erklärt Pentenrieder-Giermann. Damit werde man allen gerecht, es werde deutlich fachlicher bearbeitet. Seit seiner Ausarbeitung kam der Leitfaden glücklicherweise noch nicht zum Einsatz, es gab seit 2012 keinen weiteren Vorfall mehr in den städtischen Kindertagesstätten. Die Mitarbeiterin der Stadt hofft, dass das so bleibt: "Der Leitfaden ist wie ein Ehevertrag, den man hoffentlich nie braucht."

Wichtig ist für sie trotzdem, dass für den Ernstfall alles klar ist. Tatsächlich sind diese Dinge außerhalb des Schutzkonzeptes nirgendwo wirklich geregelt. Laut Christine Rudolf-Jilg, Mitarbeiterin des Amyna-Institutes, kommt das erst in den letzten Jahren bei den Einrichtungen an, die langsam anfangen, Schutzkonzepte oder ähnliche Maßnahmen auszuarbeiten. Und obwohl die individuell auf die Einrichtungen angepasst werden müssen, wünscht sich Rudolf-Jilg trotzdem allgemeine Richtlinien. "Viele fragen, ob wir denken, dass Gesetze wirklich was ändern können. Meine Antwort ist: Ja, natürlich." Es gäbe auch noch zu wenig Beratungsstellen mit Fachkräften, die fundiertes Wissen in dem Bereich haben.

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