Schutzgebiete:Dank EU ein Stück Natur gerettet

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FFH-Richtlinien schaffen eine verbindliche, gesetzliche Grundlage

Kommentar von Alexandra Vettori

Als erster Kontinent hat es Europa geschafft, mit den FFH-Richtlinien eine verbindliche, gesetzliche Grundlage für länderübergreifenden Naturschutz zu schaffen. 18 Prozent der Landfläche Europas sind heute Schutzgebiet. Dass ausgerechnet der einstige Umwelt-Musterknabe Deutschland besonders lax damit umgeht, ist peinlich. Schon vor vier Jahren hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland viele seiner FFH-Gebiete trotz Ablauf der Frist im Jahr 2010 nicht gemeldet hatte. Fünf Jahre nach Fristende fehlte knapp die Hälfte der mehr als 6000 Gebiete, heute sind es noch immer 787.

Ende Januar gab es deshalb eine neuerliche Rüge der EU für Deutschland, Bulgarien und Italien. Warum Deutschland so zögerlich ist, dafür gibt es viele Gründe: Es fehlen Geld und Personal für die aufwendigen Verfahren und es gibt große Vorbehalte bei den Grundstücksbesitzern in dem dicht besiedelten und reichen Land, wo man das Fördergeld nicht so nötig hat. Im Landkreis steht man vergleichsweise gut da: Bei den sechs FFH-Gebieten fehlen nur noch zwei Managementpläne: Das Ampertal ist im letzten Drittel, im Freisinger Moos ist man erst beim Kartieren, also bei der Bestandsaufnahme.

Dabei zahlt sich der Status FFH-Gebiet durchaus in barer Münze aus. Nach einer groben Schätzung aus dem Landratsamt fließen derzeit 200 000 Euro aus dem Vertragsnaturschutz der EU. Und, auch wenn es das große Negativbeispiel dritte Startbahn gibt, der Schutzcharakter hat schon etwas gebracht: Am Amperdurchbruch bei Volkmannsdorf nahe Moosburg wollen die Münchner Stadtwerke ein kleines Wasserkraftwerk bauen. Dabei wäre ein wildes Naturstück an der Ampermündung in die Isar zerstört worden. Umweltschützer drohten mit einer Klage bei der EU, weil sich die Stelle gleich in zwei FFH-Gebieten befindet, in den Amper- und den Isarauen. Mittlerweile hat das Landratsamt zwar den Einbau der Turbine an dem schon bestehenden Wehr genehmigt, den Verbau der Mündung aber nicht.

© SZ vom 15.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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