Schon ein gewohntes Bild:Unterstützung im Unterricht

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Auch im Landkreis steigt die Zahl der Schulbegleiter für Kinder mit Handicap: Waren es vor vier Jahren noch 17, sind es mittlerweile 45. Das Angebot hat sich "gut etabliert", heißt es im Jugendamt

Von Gudrun Regelein, Freising

An vielen Schulen sind sie mittlerweile ein gewohntes Bild: körperlich oder auch geistig behinderte Kinder, die einen Begleiter an ihrer Seite haben. Seit Deutschland 2009 die UN-Konvention unterzeichnet hat, haben Familien Anspruch auf eine Eingliederungshilfe. Das bedeutet, dass Eltern eine individuelle Betreuung - einen sogenannten Schulbegleiter - beantragen können, damit ihr Kind eine Regel- oder Förderschule besuchen kann. Und immer mehr tun das - auch im Landkreis Freising. Hatte das Freisinger Jugendamt, das für die Assistenz seelisch behinderter Kinder zuständig ist, 2013 noch 17 Schulbegleitungen zu betreuen, sind es mittlerweile 45.

"Das hat sich gut etabliert", sagt Norbert Flötzinger, stellvertretender Leiter des Jugendamts Freising. "Auch wenn man sich vielleicht nicht vorstellen kann, dass immer ein erwachsener Betreuer im Unterricht dabei ist: In manchen Fällen, wie bei Autisten, geht es nicht anders." Seit die Inklusion in der Öffentlichkeit immer mehr zum Thema geworden ist, sei auch die Zahl der Anträge gestiegen, berichtet Flötzinger. Inzwischen beantragten sogar schon Eltern von Kindergartenkindern einen Schulbegleiter.

Wenn Eltern eine Betreuung ihres Kindes für notwendig halten oder die Schule dazu rät, dann muss zunächst einmal ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters vorgelegt werden, in dem dieser die seelische Behinderung bestätigt. In Gesprächen mit den Eltern und dem Kind wird dann die Integrationsfähigkeit überprüft - zudem wird die Schule um Stellungnahme gebeten. Wenn das Jugendamt einen Antrag bewilligt, beginnt die Suche nach einem passenden Begleiter; je nach Bedarf des Kindes.

Der Malteser-Schulbegleitdienst betreut im Landkreis derzeit 25 Kinder mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung in Förder- und in Regeleinrichtungen. "Die Nachfrage bei uns steigt seit der Gründung im Jahr 2014", sagt Lena Fröhlich, Leiterin des Malteser-Schulbegleitdienstes Ost-Oberbayern. Dort gibt es keinen Personal-Pool: "Erst wenn eine Anfrage kommt, wählen wir den für das Kind passenden Mitarbeiter aus. Das ist eine sehr spezielle Suche, die oft auch dauern kann." Manche Kinder müssten bereits auf dem Schulweg begleitet werden, andere bräuchten nur für bestimmte Stunden Unterstützung im Unterricht, berichtet Fröhlich.

In der Regel bezahlten die Kostenträger - das Jugendamt bei seelisch behinderten und der Bezirk Oberbayern bei geistig oder körperlich behinderten Kindern - nur Hilfskräfte. Eine pädagogische Ausbildung müssten die Begleiter nicht haben. "Aber es handelt sich um eine sehr individuelle Betreuung", betont Fröhlich. Der Begleiter und sein Schützling treffen sich normalerweise in der Schule, das Kind wird während des Unterrichts unterstützt - bei einer Sehbehinderung wird beispielsweise das Tafelbild abfotografiert. Notfalls sei der Begleiter auch dafür da, Konflikte zu lösen oder Streitereien in der Pause zu schlichten. "Letztendlich geht es darum, dem Alltag eine Struktur zu geben", sagt Fröhlich.

© SZ vom 20.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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