Schmutz- und Regenwasser:Knifflige Berechnung

Gemeinderat feilt an neuer Abwassergebührensatzung

Die Markträte stehen beim Erstellen einer neuen Abwassergebührensatzung vor einer kniffligen Aufgabe. Das Abwasser in der Gemeinde wird in einem sogenannten Mischsystem entsorgt, in dem Abwasser und Regenwasser zusammen fließen. Der Gesetzgeber hat jedoch entschieden, dass die Gebühren für beide "Wasserarten" getrennt berechnet werden müssen, außer der Regenwasseranteil liegt unter zwölf Prozent. In Nandlstadt beträgt er jedoch 19 Prozent, daher muss die Abrechnung nun nach Schmutz- und Regenwasseranteil gesplittet werden.

Aber wie ermittelt man, wie hoch der Regenwasseranfall auf einem Grundstück ist? Dafür würden die Grundstücks- oder Dachflächen herangezogen, erläutert der Geschäftsstellenleiter des Marktes, Michael Reithmeier. Wer allerdings nachweise, dass sein Regenwasser auf seinem Grundstück versickere, müsse nichts bezahlen. Es gebe aber auch Ortsteile, wo nur das Regenwasser zum Beispiel über Straßengullis in die Kanalisation fließe und das Abwasser aus dem Haus in einer eigenen Kleinkläranlage gereinigt werde, schildert Reithmeier. Diese Haushalte waren bisher von Gebühren verschont. Kein Wunder, dass sie nicht einverstanden sind, in Zukunft für das Regenwasser zu bezahlen. Dennoch sind sie rechtlich dazu verpflichtet. Allerdings könnten auch sie nachweisen, dass das Regenwasser auf ihrem Grundstück in Regentonnen gesammelt oder in Versickerungsschächten wieder in den Boden und nicht in den Kanal gelange. Außerdem müsse geklärt werden, wie mit den Grundstücken verfahren wird, in deren Untergrund die verrohrte "Nandl" verläuft. Die Markträte beschlossen, ein Planungsbüro mit der genauen und vor allem transparenten Gebührenberechnung zu beauftragen, bevor Bescheide verschickt werden, die womöglich anfechtbar sind.

© SZ vom 24.06.2016 / ka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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