Scheine aus dem Tintenstrahldrucker:Falschgeld im Darknet bestellt

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Es sei nur Spaß gewesen, versichern die beiden Angeklagten vor dem Freisinger Amtsgericht. Einer der Beschuldigten wird zu Haft auf Bewährung verurteilt. Weil ein wichtiger Zeuge fehlt, muss der zweite auf sein Urteil warten

Von Alexander Kappen, Freising

Wegen Geldfälschung haben sich am Dienstag zwei junge Männer, 28 und 26 Jahre alt, in einer Schöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts unter Vorsitz von Richter Manfred Kastlmeier in zwei gesonderten Verhandlungen verantworten müssen. Der Ältere war wegen einer paranoiden Schizophrenie laut Gutachten bei der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt und wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Verhandlung gegen den Jüngeren, die im Anschluss stattfand, musste unterbrochen werden, weil ein wichtiger Zeuge nicht erschienen war. Der Prozess wird Ende Juli und Mitte August fortgesetzt.

Laut Anklage brachte der 26-jährige Freisinger im Juni vergangenen Jahres falsche Zehn-Euro-Noten im Nennwert von 300 Euro in die Wohnung des 28-jährigen Angeklagten, der ebenfalls in Freising wohnt. Dieser soll das Falschgeld übernommen und an den Zeugen, der am Dienstag nicht zum Prozess erschien, übergeben haben, um es in Umlauf zu bringen. Als ein Mann mit einem der gefälschten Scheine in einem Supermarkt zahlte, fiel das der Kassiererin auf. Sie verständigte die Polizei. Wie ein Beamter des Landeskriminalamts München (LKA) im Prozess berichtete, war der Kunde im Supermarkt der Schwager des nicht erschienenen Zeugen. So kam die Polizei auf den Zeugen, der bei der Polizei angab, das Geld vom 28-jährigen Angeklagten erhalten zu haben.

Der bestritt auch gar nicht, dass die Scheine in seiner Wohnung waren, wenngleich er sich nicht an die genaue Anzahl erinnern konnte. Er vermutete, es seien so an die 20 Scheine gewesen. Sein 26-jähriger Bekannter habe das Falschgeld zu ihm gebracht, berichtete er. Vermutlich, um sich damit wichtig zu machen, so seine Einschätzung. Der 28-Jährige beteuerte, das Geld nie habe in Umlauf bringen zu wollen. Auch dem 26-Jährigen habe er geraten, das sein zu lassen, "weil man gleich gesehen hat, dass das Geld nicht echt ist - ich habe gesagt, das können wir höchstens als Spielgeld privat zum Pokern hernehmen".

Wie der BKA-Beamte aussagte, handelte es sich tatsächlich nicht um hochwertiges Falschgeld, wie es mit Druckplatten produziert werden kann. Vielmehr seien die gefälschten Scheine mit einem Tintenstrahldrucker und ganz normalem Papier hergestellt worden. Trotzdem sahen sie echt genug aus, um kurzzeitig das Personal einer Freisinger Bar zu täuschen. Dort hatte ein Mann mit einem falschen 20-Euro-Schein gezahlt und sich anschließend zwei falsche Zwanziger und einen falschen Zehner in einen 50-Euro-Schein wechseln lassen. Kurz darauf bemerkten die Bar-Mitarbeiter es und riefen die Polizei, wie der BKA-Mann sagte. Auf den Scheinen wurden DNA-Spuren gefunden, die zum 26-Jährigen führten, auch wenn er laut Ermittler nicht der Mann war, der in der Bar damit gezahlt hatte.

Der 26-Jährige gab in der Verhandlung zu, das Falschgeld für 50 Euro im Darknet bestellt zu haben. "Ich wollte nichts mit dem Geld machen, ich wollte nur mal wissen, wie das aussieht", sagte er. Das Geld habe er in seiner Wohnung liegen lassen, dort habe es der 28-Jährige vermutlich geklaut. Der wiederum beharrte drauf, der 26-Jährige habe das Geld zu ihm gebracht und dort liegen lassen - ehe es der noch fehlende Zeuge mitgenommen habe. Darüber sei er eigentlich ganz froh gewesen. Das Geld habe er nie angerührt. Der BKA-Beamte bestätigte, dass man keine Spuren des 28-Jährigen auf den Scheinen gefunden habe.

Für Staatsanwältin und Gericht war der 28-Jährige dennoch der Geldfälschung schuldig, weil er ermöglicht habe, dass die Scheine in Umlauf kommen. Das Gericht stellte dem mehrfach Vorbestraften, der schon schwere Alkohol- und Drogenphasen und einen gescheiterten Suizidversuch hinter sich hat, eine positive Sozialprognose aus. Er habe einen festen Job, zahle Unterhalt für seine Tochter und sei wegen seiner Psychose in Behandlung.

© SZ vom 18.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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