Rudelzhausen klagt:Der Investor muss nachbessern

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Das Verwaltungsgericht wird den Vorbescheid für das Aussiedlerwohnheim in Tegernbach wohl ablehnen

Wer sich erhofft hat, den in Rudelzhausen umstrittenen Investor am Dienstagvormittag vor dem Münchner Verwaltungsgericht zu Gesicht zu bekommen, der wurde enttäuscht. Der Münchner Professor ließ sich durch seinen Rechtsanwalt Thomas Schönfeld vertreten. Sein Vorhaben, im Ortsteil Tegernbach in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer geplanten Asylunterkunft ein Wohnheim für Aussiedler aus Osteuropa zu errichten, lehnt die Gemeinde Rudelzhausen strikt ab.

Weniger Bedenken hegt aber das Landratsamt Freising. Die Behörde hatte dem Ansinnen aus baurechtlicher Sicht nichts entgegenzusetzen und gab dem Bauvorbescheid infolgedessen statt. Das gemeindliche Veto war damit ausgehebelt. Die Gemeinde Rudelzhausen klagt nun aber gegen diese Entscheidung des Landratsamts vor dem Münchner Verwaltungsgericht. So wie es aussieht, wird der Streit um das Aussiedlerheim die dortigen Richter noch eine Weile beschäftigen.

Im Kern geht es um die Ortsverträglichkeit des Wohnheimprojekts im 900 Einwohner zählenden Tegernbach. Der Fall bewegt die Gemüter. Auch wenn sich nicht die "ganze Gemeinde" am Dienstagvormittag vor dem Münchner Verwaltungsgericht versammelte, wie das ein fröhlich-erstaunter Besucher raunte: Der Andrang vor Sitzungssaal 5 war groß. Mehr als zwei Dutzend Rudelzhausener wohnten der Verhandlung bei. Was sie zunächst zu hören bekamen, dürfte sie gefreut haben. Äußerst dünn seien die vom Investor bereitgestellten Informationen, erklärte die vorsitzende Gerichtspräsidentin Andrea Breit. In der Vorbesprechung habe das Gericht deshalb dazu tendiert, den Vorbescheid ablehnen.

Die Gemeinde Rudelzhausen moniert etwa, dass der Münchner Professor jegliche Angaben über den Zuschnitt der Zimmer verweigert. Bei der Anzahl der Personen, die er in Tegernbach unterzubringen gedenkt, halte sich der Grundstückseigentümer ebenfalls komplett bedeckt. "Es ist nicht mal klar, ob nicht vielleicht ein Beherbergungsbetrieb geplant ist", sagt Patrick Bühring, der Anwalt der Klägerseite. Das im Vorbescheid angemeldete "Heim" lädt laut ihm zu einer Vielzahl von Interpretationen ein.

Der Rechtsanwalt des Investors, Thomas Schönfeld, präzisierte daraufhin, es handele sich bei dem anvisierten Aussiedlerheim sehr wohl nur um ein "Wohnheim". Er lehnte es aber kategorisch ab, eine genaue Personenzahl zu nennen. Ab welchem Punkt die Größe des Aussiedlerheims gegen das Rücksichtsnahmegebot im Ort Tegernbach verstoße, müsse erst das Baugenehmigungsverfahren klären. Für den Vorbescheidsantrag reicht es nach Ansicht von Schönfeld aus, wenn theoretisch die Möglichkeit für ein rücksichtsvolles Zusammenleben besteht. Der Rechtsanwalt unterfütterte seine Argumentation mit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986: Verhandelt wurde damals ein Vorbescheid für einen Schweinestall und die für die Umgebung drohende Geruchsbelästigung. Gerichtspräsidentin Andrea Breit wollte dieser Analogie nur bedingt folgen. Schließlich kenne man bei einem Schweinestall die Anzahl der untergebrachten Tiere. Im Fall des geplanten Aussiedlerheims wird das Verwaltungsgericht seine Entscheidung am Mittwochvormittag verkünden. Sollte es den Vorbescheidsantrag zurückweisen, dürfte das Wohnprojekt in Rudelzhausen dennoch nicht vom Tisch sein. Die Gegenseite hat dann immer noch die Möglichkeit, den Antrag nachzubessern. Das weiß auch Rudelzhausens Bürgermeister Konrad Schickaneder (CSU). Er zeigte sich nach der Verhandlung deshalb nur verhalten optimistisch. "Es ist ja noch nichts ausgestanden", sagte Schickaneder.

© SZ vom 17.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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