Rockermaier-Areal:Leserbrief

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Allgemeinheit hat Vorrang

Zum Leserbrief "Fehler nicht wiederholen" von Erwin Köhler in der SZ vom 19. Oktober:

Ich schließe mich der Stellungnahme zum Bebauungsplan von Erwin Köhler voll inhaltlich an. Neben den formalen Gesichtspunkten in Bezug auf Nachfolgelasten durch die notwendige Infrastruktur, die Herr Köhler ausführlich vorgetragen hat, sehe ich Belange der Allgemeinheit unberücksichtigt. Dazu verweise ich auf vier Punkte:

1. Die ehemaligen Wachbaracken sind, auch als Teil der Stadthistorie, zu erhalten. Deren Grundfläche wird von Befürwortern für eine Erweiterung des Schulzentrums Nord als notwendig erachtet und deren Wert als Kulturgut hintangestellt. Sie wären damit für die Nachwelt unnötigerweise verloren.

2. Zusätzlich liegt mir daran, dass diese drei Wachbaracken künftig und endlich interkulturell unter Einbeziehung aller Schularten genutzt werden können und deshalb auch für eine schulische Nutzung aller Schularten erhalten bleiben sollen.

3. Eine Erweiterung des Schulzentrums, Grundstück an Grundstück, soll auf der Fläche des so genannten Rockermaier-Areals erfolgen. Das bietet sich "geografisch" direkt an. Eine meiner Meinung nach unwiederbringliche Chance.

4. Der Vorteil dieser Lösung bestünde auch darin, dass an der Schlesierstraße das gesamte restliche für die Schulerweitung gedachte Grundstück - also ohne Wachbaracken - nach wie vor einer Entwicklung der Neustadt zur Verfügung steht.

Wohnbebauung, als Interesse eines privaten Investors, ist grundsätzlich auch an anderer Stelle der Stadt möglich. Konsequenterweise ist deshalb die dringend notwendige Erweiterung des Schulzentrums als dann "kompaktes, schulisches Areal auf dem Gelände des beabsichtigten Bebauungsplans zu verwirklichen und nicht - noch dazu in eingeengter Form - auf dem gegenüberliegenden Gelände der Schlesiertraße. Bei Abwägung der privatorientierten Belange des Bauträgers mit den Belangen der Allgemeinheit haben meines Erachtens die kulturellen und schulorganisatorischen Belange Vorrang. Ich halte deswegen - wenn das in diesem formalen Stadium noch möglich ist - dazu einen Aufstellungsbeschluss und den Erlass einer Veränderungssperre für unerlässlich.

Reinhard Kastorff, Moosburg

© SZ vom 22.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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