"Rettet die Bienen":Volksbegehren

Dass es ohne Insekten keine Landwirtschaft geben würde, da sind sich beide Landwirte einig. Dann hört es mit den Gemeinsamkeiten aber fast schon wieder auf. (Foto: Imago/Manfred Ruckszio)

Was ist ein Volksbegehren?

Ein Volksbegehren ist eine gesetzliche Änderung oder Regelung (Gesetzesvorlage), die von den Bürgern direkt ins bayerische Landesparlament eingebracht wird. Im Fall des "Rettet die Bienen"-Volksbegehrens strebt das Begehren die Änderung des bayerischen Naturschutzgesetzes an.

Wie kommt es zustande?

In Bayern müssen dafür zunächst mindestens 25 000 Unterschriften gesammelt werden. Diese Zahl wurde bei der Unterschriftensammlung für das Artenschutz-Volksbegehren weit übertroffen. Das Volksbegehren kann somit durchgeführt werden.

Wie läuft das Volksbegehren ab?

Wenn die Unterschriften gesammelt wurden und dem Volksbegehren stattgegeben wurde, kann es durchgeführt werden. In einer Frist von 14 Tagen müssen sich dann zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten eintragen - und zwar jeweils in ihrer Gemeinde in einem Rathaus. Beim Volksbegehren "Rettet die Bienen" beginnt die Eintragungsfrist am 31. Januar und endet am 13. Februar.

Was passiert dann?

Wenn genügend Menschen unterschreiben, wird der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Lehnt der Landtag den Entwurf ab, kommt es innerhalb von sechs Monaten zu einem Volksentscheid darüber. nors

© SZ vom 26.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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