Prozess um "Kupferbrigade":Hand in Hand

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Landgericht schickt 27-jähriges Mitglied einer auch in Freising arbeitsteilig agierenden Diebesbande ins Gefängnis

Von Peter Becker, Landshut/Freising

In seinem bisherigen Leben war der 27-jährige Angeklagte nie auf Rosen gebettet. Die vergangenen Jahre hat er sich als Tagelöhner und Bettler durchgeschlagen. Das berechtige ihn aber nicht dazu, in eine kriminelle Vereinigung einzutreten und Diebstähle zu begehen, um Geld zu verdienen, stellte Vorsitzender Richter Ralph Reiter in seiner Urteilsverkündung fest. "Das geht so nicht." Die Strafkammer am Landshuter Landgericht fand den Angeklagten des schweren Banddiebstahls und versuchten Bandendiebstahls für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Der Staatsanwalt hatte eine um fünf Monate längere Haft gefordert. Rechtsanwalt Leonhard Mühlenfeld hätte dreieinhalb Jahre Gefängnis als "verhältnismäßig" angesehen. Anhand einer lückenlosen Indizienkette und nicht zuletzt durch ein Geständnis stand nach dem fünften Verhandlungstag für die Strafkammer fest, dass der Angeklagte an einer Serie von Diebstählen von Buntmetallen teilgenommen hatte. Zuletzt ging es aber nur noch um drei Fälle, von denen sich zwei Niederbayern und einer bei einer Freisinger Elektrofirma an der Münchner Straße ereignet hatten. Bei diesem Einbruch war ein Schaden von 24 470 Euro entstanden. Weitere Beteiligungen konnten dem 27-Jährigen nicht nachgewiesen werden.

Die Strafkammer hielt dem Beschuldigten sein, wenn auch spätes, Geständnis zugute, das er über seinen Anwalt verlesen ließ. Dennoch waren Richter und Staatsanwalt von den Enthüllungen des 27-Jährigen enttäuscht. Sie hätten sich mehr Informationen über Hintermänner einer 42-köpfigen Bande und die Arbeitsteilung erhofft. Rechtsanwalt Mühlenfeld hatte zu Beginn des Prozesses eine Begrenzung des Strafmaßes auf drei Jahre und fünf Monate vorgeschlagen. "Dazu hätten Sie aber auspacken müssen", sagte Richter Reiter zum Angeklagten. Zugute hielt die Strafkammer dem 27-Jährigen, dass er extra aus Rumänien angereist war, um sich der Polizei zu stellen.

Schwer wiegt der Umstand, dass sich die Einbrüche, an denen der Beschuldigte beteiligt war, binnen vier Tage ereignet hatten. Ob er tatsächlich einer Bande angehört hatte, da gehen die Meinungen von Verteidiger auf der einen sowie Richter und Staatsanwalt auf der anderen Seite auseinander. Während Rechtsanwalt Mühlenfeld der Auffassung war, dass es sich bei der sogenannten "Kupferbrigade" um eine zusammengewürfelte Truppe handelt, ist Richter Reiter der Auffassung, dass "Hand in Hand streng arbeitsteilig" gearbeitet worden und anschließend der Erlös aus der Beute geteilt worden sei.

Der Staatsanwalt hatte erklärt, dass es keiner 42 Leute bedürfe, um eine Bande zu bilden. Drei seien vollkommen ausreichend. "Man muss sich auch nicht an einem Tisch zusammensetzen", sagte der Staatsanwalt. Eine stillschweigende Übereinkunft, Einbrüche zu begehen, reiche aus. Reiter lobte die akribische Polizeiarbeit unter Einsatz modernster Technologie. Mit deren Hilfe war es möglich, ein Bewegungsprofil der Bande mittels Ortung von Mobiltelefonen zu erstellen.

Rechtsanwalt Mühlenfeld ist der Ansicht, dass der Beschuldigte und weitere Komplizen auf ihren Reisen von den Tatorten in die Niederlande, wo sie das Kupfer verkauften, nur deshalb von Polizeistreifen kontrolliert worden waren, weil sie Rumänen seien. "Wenn ich in einem Fahrzeug sitze, das zur Fahndung ausgeschrieben ist, brauche ich mich aber da nicht wundern", entgegnete Richter Reiter: "Und schließlich hat es ja die Richtigen getroffen."

© SZ vom 18.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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