Prozess gegen Freisinger Türsteher eingestellt:Vorwürfe nicht mehr zu klären

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Verletztes Opfer war offenbar stark alkoholisiert und hatte an dem Abend einen "Blackout"

Im Prozess gegen den 25-jährigen Türsteher eines Freisinger Nachtlokals, der einen 31-jährigen Gast nach einem Streit reichlich unsanft nach draußen befördert haben soll, ist das Verfahren am Donnerstag gegen eine Geldauflage in Höhe von 1900 Euro eingestellt worden. Der Angeklagte muss nun 1000 Euro an die Freisinger Wärmestube zahlen und 900 an die Feuerwehr in Gammelsdorf, was dieser klaglos akzeptierte. Was genau in dieser Nacht passiert war und wie sich der 31-Jährige die Verletzungen im Gesicht, eine Platzwunde sowie eine Fraktur des Nasenbeins, zugezogen hatte, konnte schlussendlich nicht mehr geklärt werden.

Laut Aussagen einer Polizistin hatte er später im Krankenhaus gesagt, er wisse nicht mehr, ob er gestürzt oder von einem Türsteher geschubst worden sei. Er habe einen Blackout. Am Donnerstag sagte auch noch der Cousin des Geschädigten aus. Die beiden hatten zusammen in dem Lokal gefeiert. Sein Cousin sei niemandem gegenüber aggressiv aufgetreten, er habe nur darum gebeten, dass der Tisch abgewischt werde. Nach einem Wortwechsel habe der Türsteher seinen Cousin in den Schwitzkasten genommen und nach draußen gezogen. Was dann in dem nicht überwachten Vorraum vor der Tür geschehen sei, habe er nicht sehen können.

Die Polizistin berichtete, dass der 31-Jährige sich später im Krankenhaus sehr aggressiv und beleidigend verhalten habe. Er habe sich nicht alleine behandeln lassen wollen und immer gefordert, dass sein Cousin dabei sein solle. Sechs Polizisten seien nach und nach gekommen, um den Mann zu beruhigen, der wohl erheblich alkoholisiert gewesen sei und teilweise "wirres Zeug" von sich gegeben habe. "Ob das nur wegen des Alkohols so war, weiß ich nicht", sagte die Polizistin. Eine ihrer Kolleginnen habe den Mann schließlich nach Stunden so weit beruhigen können, dass er sich habe behandeln lassen. Der Einstellung des Verfahrens stimmten alle Beteiligten zu, auch der Staatsanwalt.

© SZ vom 30.08.2019 / bt - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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