Präsentation in Freising:Mehr Chancengleichheit

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Durch die komplexe Analyse eines Hamburger Fachbüros steigen im Landkreis die Mietzuschüsse für Hilfsbedürftige

Von Alexandra Vettori, Freising

Geraten deutsche Staatsangehörige in wirtschaftliche Notlagen, hilft ihnen der Staat, weiter menschenwürdig untergebracht zu sein, in "angemessener" Wohnsituation. Angemessen freilich, ist ein so genannter "unbestimmter Rechtsbegriff", der formuliert werden muss. Der Landkreis Freising hat es jetzt hieb- und stichfest formulieren lassen und dazu ein externes Beraterbüro, die Hamburger Agentur "Analyse & Konzepte", beauftragt. Was dabei herauskam, wurde am Montagmorgen vor Wohlfahrtsverbänden und Vertretern der Landkreiskommunen in der Klosterbibliothek präsentiert.

Dabei gab es eine gute Nachricht und, bei genauerem Hinsehen, auch eine nicht ganz so gute: Als positiv, ja überfällig, wurde allgemein gesehen, dass berechtigte Hilfebezieher - und davon gibt es im Landkreis derzeit 1460 Bedarfsgemeinschaften - künftig höhere Mieten bezuschusst bekommen. Die nicht so gute Nachricht: Ganz so hoch fallen die neuen Sätze nicht aus, wie sie auf dem Papier stehen, denn künftig wird eine Brutto-Kaltmiete angegeben, also mit Nebenkosten wie Hausmeisterservice oder Müllgebühren, bisher handelte es sich um eine Netto-Kaltmiete ohne diese Kosten.

Eine Tendenz wurde auf jeden Fall klar: Die hohen Mieten im Münchner Umland verlangen eine Anpassung der Sätze, die das Landkreis-Sozialamt Hilfsbedürftigen gewährt. So betrug die Mietobergrenze für eine Person in Freising im Jahr 2003 noch 380 Euro pro Monat, 2015 schon 415 Euro, 2018 522 und ist jetzt, 2019, mit den neuen Sätzen auf 545 Euro angehoben worden. Durch die neuen Grenzen, räumte Michael Mayr, Abteilungsleiter für Kommunales und Soziales im Landratsamt, ein, "wird noch keine neue Wohnung geschaffen, aber es wird die Chancengleichheit gefördert".

Es ist ein komplexes Verfahren, mit dem die Agentur "Analyse & Konzepte" die neuen Mietuntergrenzen festlegte. Dabei spielen die Bestandsmieten der Hilfsbezieher zum Stichtag 1. August 2019 eine gewichtige Rolle, aber auch das generelle Angebot, wie sie die Analysten insgesamt 230 Internet-Plattformen entnahmen, die ein Jahr lang beobachtet wurden. So ergab sich nun mit Zahlen untermauert, was man im Landkreis schon lange beobachtet: Es herrscht eine Dreiteilung bei den Mietpreisen. Am teuersten ist es da, wo die Anbindung zu München am besten ist, also im Süden des Landkreises entlang der S-Bahn-Linien, in Freising selbst und auch in Fahrenzhausen, das verkehrsgünstig und nahe an den Unterschleißheimer Bahnhöfen liegt. Hier zahlt die Sozialbehörde Hilfsbedürftigen künftig auch die höchsten Mietuntergrenzen: Besagte maximal 545 Euro für eine Person und 957 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt. Ebenso in Eching, Hallbergmoos, Neufahrn und Fahrenzhausen.

Die zweitteuerste Region ist der Bereich um Moosburg, zu dem auch Haag, Langenbach und Marzling gehören. Hier beträgt der Satz für eine Person künftig 510 Euro im Monat, bei einer vierköpfigen Familie liegt die Mietuntergrenze bei 846,34 Euro. Am günstigsten ist es in den nördlichen Gemeinden, also von Hohenkammer über Kranzberg, Allershausen, Au, Rudelzhausen, Nandlstadt, Zolling, Attenkirchen, Gammelsdorf bis Wang. Dort, wohin die Verkehrsverbindungen schlecht sind, werden die niedrigsten Mietuntergrenzen angesetzt, maximal 458 Euro sind es für einen Ein-Personen-Haushalt und 765 Euro für eine vierköpfige Familie.

Johann Stegmair, Bürgermeister von Hohenkammer, war mit der Einteilung allerdings nicht zufrieden. Er kritisierte, dass Haag in der teureren Gruppe sei, der Nachbarort Zolling aber nicht, ebenso dass Fahrenzhausen zur Hochpreislage zähle. Auch Mayr räumte ein, dass Fahrenzhausen und Haag zu den "Gewinnern" mit höheren Mietuntergrenzen zählten, allerdings sei das von Daten unterfüttert. Außerdem, sagte er, gelten auch die neuen Daten nicht für immer, in zwei Jahren werde fortgeschrieben.

© SZ vom 17.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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