Nicht gleich ersichtlich:Falscher Führerschein

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Studentin hätte Auto mit Pferdeanhänger nicht fahren dürfen, dennoch hat ihr Einspruch gegen einen Strafbefehl Erfolg

Von Alexander Kappen, Freising

Die Sache mit den Führerscheinen ist nicht so leicht. Früher gab es die berühmten "grauen Lappen", dann folgten die rosa-farbenen der Europäischen Gemeinschaft (EG). Und mittlerweile sind Führerscheine mit EU-einheitlichen Fahrzeugklassen der Standard, auf denen im praktischen Scheckkartenformat alles kompakt zusammengefasst ist. Was aber nicht heißt, dass für jeden auf den ersten Blick ersichtlich ist, welche Art von Fahrzeug er damit nun lenken darf - oder eben nicht.

Eine 25-jährige Studentin aus München, die sich jetzt vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten musste, dachte sich jedenfalls nichts Großartiges dabei, als sie im Juni dieses Jahres mit ihrer Freundin zu einem Pferdetrainingstag fuhr. Auf der Hinfahrt saß ihre Freundin am Steuer, als sie die rund 80 Kilometer lange Strecke zurück Richtung München fuhren, lenkte die 25-Jährige das Auto samt Pferdeanhänger. Dass sie dazu nicht berechtigt war, wurde ihr erst klar, als sie auf der Autobahn A 9 bei Eching von einer Polizeistreife angehalten wurde und sich einen Strafbefehl einhandelte. Gegen den legte sie Einspruch ein - und hatte Glück. Die Freisinger Richterin Tanja Weihönig stellte das Verfahren mit Einverständnis der Staatsanwältin gegen Zahlung von 300 Euro zu Gunsten der Verkehrswacht Landshut ein.

Die Angeklagte verfügte nur über einen Führerschein der Klasse B, mit dem man einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 Kilogramm ziehen darf. Die Summe des zulässigen Gesamtgewichts von Auto und Anhänger liegt zwischen 750 und 3500 Kilogramm. Für das Gespann, das die 25-Jährige lenkte, hätte sie den Führerschein der Klasse BE benötigt. Bei diesem darf der Anhänger an sich ein zulässiges Gewicht zwischen 750 und 3500 Kilo haben. Um einen solchen Anhänger handelte es sich in dem vorliegenden Fall offenbar - wobei die Studentin vorrechnete, dass das tatsächliche Gesamtgewicht aus Auto, Anhänger und Pferd an jenem Junitag ohnehin unter 3500 Kilogramm gelegen habe: "Das Auto wiegt 2,2 Tonnen, das Leergewicht das Anhängers beträgt 780 Kilo und mein kleines Pferd wiegt 410 Kilo - damit bin ich also drunter."

Dass sie das Gespann trotzdem nicht hätte fahren dürfen, "war mir überhaupt nicht bewusst - sonst hätte ich ja meine Freundin zurückfahren lassen, die hat den richtigen Führerschein und ist auch weitergefahren, nachdem uns die Polizisten angehalten hatten", sagte die 25-Jährige. Die Staatsanwältin versicherte ihr, "dass mir klar ist, dass wir es hier nicht mit einer Schwerverbrecherin zu tun haben". Obwohl die zurückgelegte Strecke "nicht ganz kurz war", wie sie sagte, erklärte sie sich mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden.

© SZ vom 17.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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