Nach Kita-Streik:Langenbacher Eltern bekommen Geld zurück

Bei den Streiks in Kindergärten und anderen Kindertageseinrichtungen in diesem Jahr war es vielerorts ein Thema: Bekommen in diesen Fällen die Eltern ihre gezahlten Beiträge zurück? Der Langenbacher Gemeinderat sagte nun eindeutig ja und beschloss eine entsprechende Satzungsänderung. In der Gemeinde wird die Kostenerstattung darüber hinaus nicht nur im Streikfall erfolgen, sondern auch bei betriebsbedingten, ersatzlosen Schließungen.

Gemeinderat Walter Prochaska (UWL) hatte den schriftlichen Antrag gestellt, die Gebührenpflicht solle bei Streik entfallen. Das war der Rathausverwaltung nicht konkret genug. Die Gemeinde müsste dann, warnte Kämmerer Franz Schranner, bei Streik allen Eltern die Gebühren erstatten, auch wenn beispielsweise ein Betreuungsangebot in einem Notbetrieb vorliegen würde. Prochaska war das recht, er stimmte auch dem Satzungsvorschlag der Verwaltung zu. Drei Gegenstimmen gab es gegen die neue Satzung, darunter von Johannes Hehnen (SPD), der grundsätzlich bei Streik als höherer Gewalt nichts zurückzahlen wollte. Die Ermahnung seiner Parteifreundin Christa Summer, doch nicht wieder die mehrfach geführte Grundsatzdiskussion aufzunehmen, beendete das Thema rasch.

© SZ vom 30.10.2015 / je - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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