Nach Hundeatttacke:Zaun als Schutz vor bissigem Bandit

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Verwaltungsgericht bestätigt Auflage der VG Zolling. Bullterrier hatte 2014 einen Neunjährigen schwer verletzt

Von Christoph Dorner, Freising

Er heißt Bandit. Ein Name, der nichts Gutes verheißt. Dieser Bandit, ein schwarz-weißer Bullterrier, 53 Zentimeter Schulterhöhe, hatte am 15. April des vergangenen Jahres in Zolling ein Kind schwer verletzt. Der Tathergang konnte bis heute nicht restlos aufgeklärt werden. Der Hund soll den Jungen im Sprung, über einen 90 Zentimeter hohen Grundstückszaun hinweg, ins Gesicht gebissen haben. Der neunjährige Junge musste nach der Beißattacke mehrere Tage im Krankenhaus verbringen und hat ein psychisches Trauma davon getragen. Richter Christian Dietrich bezeichnete den Jungen am Donnerstag am Münchner Verwaltungsgericht als "entstellt". Ein Verfahren gegen die Hundehalterin wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde allerdings mittlerweile eingestellt.

Dafür trat die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Zolling auf den Plan, nachdem die Hundehalterin innerhalb der Gemeinde umgezogen war und ihre Hunde, neben Bandit eine argentinische Dogge und ein Shih Tzu, auf ihrem unumzäunten Grundstück frei laufen ließ - während sie und ihr Partner zur Arbeit gingen. Die VG Zolling ordnete deshalb neben einem Leinenzwang, den die Frau in der Zwischenzeit akzeptiert hat, auch eine Umfriedung des Grundstücks in Thann an. Der Zaun sollte 1,70 Meter hoch sein. Dagegen klagte die Halterin von Bandit vor dem Verwaltungsgericht.

Rechtsanwalt Herbert Brandl forderte in Abwesenheit seiner Mandantin, dass es ihr selbst zu überlassen sei, ob und wie sie das Grundstücke einzäune. Nach der Beißattacke war ein Gutachten über den Hund erstellt worden, das ergab, dass wegen eines "positiven Wesenstests" keine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes notwendig sei. Nicht nur Richter Dietrich hatte dieses Gutachten erstaunt. Auch Anna Pötzl, Rechtsanwältin der VG, bemerkte, dass der Gutachter mit Bandit keinen Vereinsamungstest gemacht habe, bei dem der Hund über einen längeren Zeitraum alleine gelassen und dabei in seinem Verhalten analysiert wird. Fachlich wolle man das Gutachten dennoch nicht angreifen, sagte Pötzl.

Der Vorsitzende Richter Hans Haider stellte ungeachtet dessen rasch klar, dass die Verfügung der Gemeinde gegen die Hundehalterin nicht zu beanstanden sei. Einen geringen Spielraum sah Haider allenfalls bei der Höhe des Zauns. Hier hatte sich die VG Zolling, die vor Gericht von Bürgermeister Max Riegler und Sachbearbeiterin Elena Völz vertreten wurde, vor der Verhandlung kundig gemacht. Eine konkrete Zaunhöhe habe dabei nur ein Polizeiobermeister ins Spiel gebracht. Sie übersteige mit 1,30 Metern das doppelte Schultermaß des Hundes, berücksichtige dabei aber die Sprungkraft des Hundes nicht. Hierfür wäre ein weiteres Gutachten notwendig, das aber die Hundehalterin zahlen müsse, sagte Richter Haider.

Überhaupt war die VG Zolling über die Klage der Hundehalterin überrascht, da diese nach der Beißattacke um ihr ehemaliges Grundstück in Zolling bereits freiwillig Palisadenwände in Höhe von 1,80 Meter aufgestellt hatte. Deshalb habe man diesen Richtwert bei der Verfügung für das neue Grundstück auch herangezogen, betonte Rechtsanwältin Pötzl.

Derzeit bestehe die Umfriedung des Grundstücks in Thann aus Sichtschutzwänden, die nicht standfest seien und Lücken enthielten, sagte Pötzl. Solange die Hundehalterin hier nicht entschieden nachbessert, hat Bandit ein Freilaufverbot. Das Verfahren wurde eingestellt.

© SZ vom 22.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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