Nach der Drohung mit einer Klage:Landratsamt sieht sich bei Spielothek im Recht

Die Gemeinde Eching fühlt sich von der Entscheidung des Landratsamts, eine Spielothek an der Bahnhofstraße zu genehmigen, überrumpelt. Sie will dagegen klagen. Das Landratsamt kontert diesen Vorwurf in einer Stellungnahme, bauleitplanerische Schritte hätten früher bei der Behörde angemeldet werden müssen: entweder beim Eingang des Bauantrags oder nach Erhalt eines Anhörungsschreibens des Landratsamts. Dies wäre Ende Mai gewesen. Der Echinger Bauausschuss hatte geplant, einen Bauleitplan aufzustellen und einstweilen eine Veränderungssperre zu verhängen. Aus Sicht des Landratsamts kommt die Absicht, dieses Mittel zur Wahrung der Planungshoheit der Gemeinde anzuwenden, zu spät. "Das wurde hier leider versäumt", heißt es in der Stellungnahme. Die Behörde weist darauf hin, dass sie möglicherweise ihre Amtspflicht verletzt hätte, wenn sie das Aufstellen eines Bauleitplans abgewartet hätte und der Antrag abgelehnt worden wäre. Der Antragsteller hätte eventuell Haftungsansprüche geltend machen können.

© SZ vom 04.08.2017 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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