Mitten in Moosburg:Zahlenlehre der kreativen Art

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Warum die Stadt für uns alle ein Vorbild sein kann . . .

Von Alexander Kappen

In Moosburg leben durchaus kreative Köpfe. Was ganz praktisch sein kann, wenn es etwa darum geht, originelle Lösungsansätze für ein kniffliges finanzielles Problem zu entwickeln. So bastelte dieser Tage ein 44-jähriger Moosburger seine eigene Sterbeurkunde und stellte sich einfach tot, weil er die Raten eines Kredits nicht mehr bezahlen konnte. Ganz so weit wollten die Stadträte am Montag dann aber doch nicht gehen. Auch sie haben angesichts der angespannten Haushaltslage ihre liebe Mühe, die Geldangelegenheiten der Kommune ins Lot zu bringen. Und auch ihnen stellte sich die Frage, wie und wann die Stadt die bis zu 9,8 Millionen Euro zurückzahlen soll, die sie in diesem Jahr an neuen Krediten aufnehmen muss. Im Standesamt mal schnell eine Urkunde zu fälschen und die Stadt für tot zu erklären, um den Zahlungspflichten zu entgehen, war allerdings keine Option, die ernsthaft diskutiert wurde - zumindest nicht im öffentlichen Teil der Sitzung.

An kreativen Vorschlägen und Beschlüssen mangelte es der Veranstaltung dennoch nicht. So entschied der Stadtrat auf Vorschlag des Kämmerers, sich nicht länger ins engstirnige Korsett althergebrachter Wortbedeutungen zwängen zu lassen und sich künftig Quartalsberichte vorlegen zu lassen - und zwar drei Stück. Mit anderen Worten: Weil es im ersten Vierteljahr ohnehin nichts Nennenswertes zu berichten gibt, besteht das Jahr in Moosburg eben aus drei Quartalen. Womöglich ist das der Beginn einer revolutionären Zahlenlehre, die demnächst per Grundsatzbeschluss in allgemeingültige Form gegossen wird und auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen der Stadt ihre positive Wirkung entfaltet: Wenn sie beim örtlichen Eishockeyverein feststellen, dass im ersten Drittel eh nie was Entscheidendes passiert, dann muss es eben reichen, nur die letzten beiden zu spielen. Und wer bei Kneipentouren feststellt, dass das letzte Bier regelmäßig schlecht ist, ist fortan nur noch verpflichtet, bis zum vorletzten zu trinken.

© SZ vom 02.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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