Mit dem Baurecht unvereinbar:Im Außenbereich

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Bauausschuss lehnt Anträge für Wohnungen an Frühlingsstraße ab

Von Kerstin Vogel, Freising

Die Firma Adldinger Bauwerk GmbH könnte sich ja so einiges vorstellen für das große, brach liegende Grundstück am Ende der Freisinger Frühlingsstraße: Insgesamt vier verschiedene Vorbescheidsanträge hatte das Unternehmen dem Planungs- und Bauausschuss des Stadtrats zuletzt vorgelegt - für zwei verschiedene Formen einer Wohnbebauung, für Studentenwohnungen und für ein Flüchtlingsheim. Die Ausschussmitglieder allerdings entschieden, dass die Vorschläge samt und sonders mit dem Bauplanungsrecht nicht vereinbar seien und lehnten die Planungen ohne Diskussion ab.

Das fragliche Grundstück ist insgesamt 7000 Quadratmeter groß. Es grenzt südlich an die Frühlingsstraße an, dort, wie auch östlich des Areals stehen bis jetzt maximal eingeschossige Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser. Auf der anderen Seite schließt faktisch ein Gewerbegebiet mit deutlich größeren Gebäuden an, wie es im Sachbericht des Fachamtes heißt. Außerdem liege die Fläche in einem Überschwemmungsgebiet des Schleiferbachs und der Moosach und werde schon bei wenig Regen überflutet.

Zwar sei das Areal im Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbaufläche vorgesehen und liege im Bereich des noch aufzustellenden Bebauungsplanes "Angerstraße West". Dieser sei jedoch noch nicht planreif, aktuell liege das von Adldinger auserkorene Grundstück vom Bauplanungsrecht her also im Außenbereich - sämtliche vorgeschlagenen Nutzungen wurden von der Verwaltung daher als nicht genehmigungsfähig angesehen. Der Bauausschuss folgte dieser Einschätzung.

Kurz zuvor hatten sich die Mitglieder des Ausschusses bereits mit dem Bebauungsplan "Angerstraße West" befasst. Die Stadt möchte hier bekanntlich eine geordnete Wohn- und Gewerbebebauung ermöglichen, für die bereits ein Architekten-Wettbewerb durchgeführt worden ist. Weil in dem Bereich jedoch außer auf der Fläche an der Frühlingsstraße auch noch auf anderen bebauten oder unbebauten Grundstücken Begehrlichkeiten ruhen, die nicht zu den Vorstellungen der Stadt Freising und den Plänen der Wettbewerbssieger passen, hat der Ausschuss nun eine zunächst zwei Jahre währende Veränderungssperre für das Gebiet erlassen.

In dieser Zeit dürfen beispielsweise keine Gebäude abgerissen werden. Auch "erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen" sind damit zunächst verboten.

© SZ vom 12.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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