Milde Strafe:Polizeibeamte beleidigt und bedroht

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24-Jähriger wird zu Bewährungsstrafe verurteilt - er entschuldigt sich und ist größtenteils geständig

Von Nadja Tausche, Freising

Wie es zu der Eskalation gekommen ist, bleibt unklar: Als die Polizisten bei der Wohnung ankamen, war die Situation schon aufgeheizt. Sicher ist, dass der Angeklagte die Polizeibeamten dann beleidigte und sich gegen eine Festnahme wehrte. Das Amtsgericht Freising verurteilte den 24-Jährigen deshalb am Donnerstag zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Vier Polizeibeamte waren an dem Abend im Februar zu der Wohnung in Freising gekommen, die sich der Angeklagte mit seiner Frau und den beiden kleinen Töchtern teilt. Der Mann schrie die Polizisten an, beschimpfte sie und wehrte sich körperlich, als sie ihm Handschellen anlegen wollten. So schilderte es die Staatsanwältin. Weil er außerdem die Wohnungstür wieder geschlossen habe, hätten die Beamten die Tür eingetreten und anschließend Pfefferspray eingesetzt.

Zum genauen Ablauf gibt es dabei verschiedene Versionen. Laut Angeklagtem kniete einer der Polizisten auf seinem Gesicht. Außerdem seien die Handschellen zu eng gewesen. Er habe deshalb starke Schmerzen gehabt und in der Aufregung den Polizisten beschimpft.

Die vier Beamten stellten anschließend Strafanzeige gegen den 24-Jährigen. Sie sagten aus, er habe nicht nur einen, sondern alle vier beleidigt. Etwas später habe er dann noch versucht, einen Polizisten mit einem gezielten Kopfstoß zu treffen. Der Angeklagte wiederum will nur ruckartige Bewegungen mit Kopf und Oberkörper gemacht haben, um die Handschellen zu lockern.

In der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei den Polizeibeamten. Er sagte, er sei in dem Moment sehr aufgeregt gewesen: "Ich hatte Angst, meine Frau und meine Kinder zu verlieren", so der 24-Jährige. Er habe sich zuvor mit seiner Frau gestritten.

"Den zugrunde gelegenen Streit können wir allerdings nicht weiter aufklären", so Richterin Tanja Weihönig. Eine Nachbarin des Paares hatte an dem Abend die Polizei gerufen, weil der Mann angeblich seine Frau geschlagen habe. Dem vorausgegangen war eine Anschuldigung der Nachbarin, so der Angeklagte: Die habe seiner Frau gegenüber behauptet, dass er sie "belästigt" habe. Die Richterin nannte es in der Verhandlung "angemacht". Die Frau des Angeklagten machte vom Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch und sagte dazu nichts, und die als Zeugin geladene Nachbarin kam nicht zur Verhandlung. Vor Gericht standen deshalb nur die Vorkommnisse mit den Polizeibeamten.

Die Richterin urteilte schließlich, der Angeklagte habe sich des tätlichen Angriffs, des Widerstands gegen Polizeibeamte und der Beleidigung schuldig gemacht. Zusätzlich lastete sie ihm an, einen der Beamten bedroht zu haben. Er soll zu ihm an dem Abend gesagt haben, er werde seine Adresse herausfinden, um ihn "alle zu machen". Der Angeklagte erwiderte, die Aussage sei an seine Frau gerichtet gewesen. Wen er in seiner Wut tatsächlich gemeint hatte, sei letztendlich egal, urteilte die Richterin: Drohung sei Drohung.

Eine Geldstrafe muss der Angeklagte nicht bezahlen. Das würde laut Richterin nur die Familie treffen: Das Paar hat sich dem Angeklagten zufolge wieder vertragen. Zugute hielt das Gericht ihm, dass er sich entschuldigt hatte, sich in einer besonderen Situation befunden habe und zumindest teilgeständig gewesen sei. In ihrem Urteil folgte die Richterin größtenteils der Forderung der Staatsanwältin. Es könne nicht sein, dass Polizeibeamte im Dienst "ihren Kopf hinhalten" und dann so behandelt würden, sagte sie in der Urteilsbegründung.

© SZ vom 31.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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