Mehrere Straftaten binnen weniger Monate:Schon wieder erwischt

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Jugendschöffengericht verurteilt 19-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Diesmal musste er sich wegen Drogenbesitzes und Diebstahls am Freisinger Amtsgericht verantworten

Von Alexander Kappen, Freising

Richter Boris Schätz fand das Ganze "sehr ärgerlich". Im Dezember 2017 sei der mehrfach vorbestrafte Angeklagte zuletzt wegen einer anderen Sache vor Gericht gestanden, "und kurz davor und danach haben Sie schon wieder Straftaten begangen", sagte er am Mittwoch in der Jugendschöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts zu dem heute 19-Jährigen. Wegen gleich dreier Straftaten musste sich der Freisinger diesmal verantworten. Das Gericht verurteilte ihn wegen unerlaubten Drogenbesitzes in zwei Fällen sowie wegen Diebstahls zu einer Jugendstrafe von elf Monaten auf Bewährung.

Die Polizei fand beim geständigen Angeklagten, als sie vergangenen November mit einem Haftbefehl bei ihm daheim auftauchte, 3,67 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens fünf Prozent THC. Bei einer Straßenkontrolle im Januar 2018 stellten die Beamten beim Angeklagten 3,5 Gramm Marihuana sicher. Weitere 10,46 Gramm fanden sie in seiner Wohnung. Auch eine Feinwaage und Alufolie entdeckten die Polizisten in seinem Zimmer. Der Staatsanwalt ging daher davon aus, dass der Freisinger Handel mit den Drogen treiben wollte.

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zu dem Prozess erschienen war, gab zu, die Drogen besessen zu haben. "Aber die waren nicht für den Weiterverkauf bestimmt, sondern für den Eigenbedarf", sagte er in der Verhandlung. Er habe zu der Zeit bis zu zehn Joints am Tag geraucht, in denen er weils 0,8 bis ein Gramm Marihuana verbaut habe - ohne Tabak. Dass jemand Joints ohne Tabak baue, komme zwar vor, "aber ganz selten, weil die Joints dann einfach nicht richtig abbrennen", erklärte ein Polizist dem Gericht. Ein anderer Beamter sagte, er gehe aufgrund der beim Angeklagten gefundenen Utensilien von einem Handeltreiben aus. Der 19-Jährige dagegen behauptete, die Waage nur besessen zu haben, um nach dem Drogenkauf daheim überprüfen zu können, "dass ich nicht über den Tisch gezogen worden bin". Das Gericht ging zwar auch davon aus, "dass der Angeklagte Handel getrieben hat, aber beweisen können wir es nicht". Deshalb habe man ihn nur wegen unerlaubten Drogenbesitzes bestraft, hieß es in der Urteilsbegründung.

Unstrittig war der dritte angeklagte Sachverhalt aus dem September 2017. Damals stahl der Angeklagte zwei Lampen des städtischen Bauhofs im Wert von etwa 750 Euro von einer Baustelle. Er sei betrunken auf dem Heimweg vom Freisinger Volksfest gewesen "und habe die Lampen als Souvenir mitgenommen", erklärte der Beschuldigte.

Der Angeklagte war in der Vergangenheit schon viermal verurteilt worden, weil er eine ganze Palette an Straftaten begangen hatte. Diese reichten von Drogenbesitz über Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch bis hin zur Beleidigung. Wegen der Trennung der Eltern und einer schwierigen Kindheit habe der Freisinger vermehrt zu Drogen gegriffen, hieß es im Bericht der Jugendgerichtshilfe. Diese ging wie Staatsanwalt und Gericht von einer schädlichen Neigung sowie Reifeverzögerungen aus und schlug eine Jugendstrafe auf Bewährung vor.

Auch weil der Angeklagte nun eine Arbeitsstelle und die Chance auf ein geregeltes Leben hat, gewährte das Gericht die Bewährungsstrafe. Er muss sich jedoch einer ambulanten Drogentherapie sowie regelmäßigen Drogenscreenings unterziehen und darf nicht durch eigenes Verschulden seinen Arbeitsplatz verlieren. Ansonsten, das machte der Richter deutlich, werde er die Bewährung schleunigst widerrufen.

© SZ vom 29.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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