Marzling:Sorge um die Planungshoheit

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Gemeinde wehrt sich gegen neue Festsetzung des Moosach-Überschwemmungsgebiets

Das Freisinger Landratsamt will das Überschwemmungsgebiet an der Moosach im Landkreis Freising durch eine neue Rechtsverordnung festsetzen. Neben dem Freisinger Stadtgebiet ist davon auch die Gemeinde Marzling betroffen. Die wird gegen dieses Vorhaben Einwendungen erheben.

In der jüngsten Gemeinderatsitzung wurde beklagt, dass die neue Verordnung weitreichende Rechtsfolgen habe. So ist in dem Festsetzungsgebiet zukünftig beispielsweise ohne Genehmigung die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden untersagt. "Uns wird damit die Bauleitplanung genommen; neue Siedlungen beispielsweise könnten wir dort nicht mehr so einfach erschaffen", sagt Bürgermeister Dieter Werner. Aber auch der Kindergarten der Gemeinde und der Sportplatz befinden sich bereits in diesem Gebiet - und diese möchte die Gemeinde auch zukünftig ohne besondere Auflagen und bauliche Einschränkungen erweitern können, sagt Werner.

Zudem müsse im Überschwemmungsgebiet verloren gegangener Retentionsraum wieder ausgeglichen werden - was bei vielen betroffenen Grundstücken wegen deren Lage und Größe aber gar nicht möglich sei. "Wir als Gemeinde haben die Grundstücke dafür gar nicht mehr", sagt Werner. Auch gegen die Kennzeichnungspflicht an öffentlichen Gebäuden und Anlagen - wie Straßenbeleuchtungsmasten - erhebt die Gemeinde Einwendungen: Dort müsste deutlich sichtbar eine sogenannte Hochwasser-Linie angebracht werden, was aber einen immensen finanziellen Aufwand bedeuten würde. "Bislang ist nicht deutlich kommuniziert worden, wie das Ganze durchgeführt werden soll. Hier besteht noch Klärungsbedarf", betont Werner.

Die betroffenen Grundstückseigentümer hätten nun das große Problem, dass sie keine - beziehungsweise keine bezahlbare - Versicherung für Hochwasserschäden mehr bekämen, sagt der Bürgermeister. "Das bedeutet, dass sie selber Vorsorge betreiben müssen." Insgesamt 50 Einwendungen von privaten Grundstückseigentümern seien bislang eingegangen. Diese und die der Gemeinde werden nun durch das Landratsamt überprüft, danach gibt es eine rechtliche Würdigung und einen Erörterungstermin, berichtet der Bürgermeister.

© SZ vom 10.10.2017 / regu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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