Marktrat muss zustimmen:Umstrittener Passus

Lesezeit: 2 min

Verhandlung über Vorbescheid für zwei Windräder bei Nandlstadt mündet in Vergleich

Von Peter Becker, Nandlstadt

Jetzt ist der Nandlstädter Marktgemeinderat am Zug: Stimmt er in der Sitzung am 12. Mai dafür, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zu einem umstrittenen Vorbescheid zum Bau zweier Windräder auf Nandlstädter Flur zurückzunehmen, dann muss sich der Münchner Verwaltungsgerichtshof nicht weiter um ein Urteil in dieser diffizilen Angelegenheit bemühen. Voraussetzung dafür ist, dass das Freisinger Landratsamt einen umstrittenen Passus in seinem Vorbescheid streicht. Diesen hat die Marktgemeinde so interpretiert, dass für die beiden Windräder praktisch schon Baurecht bestehe. Sie fühlte sich dadurch in ihrer Planungshoheit beschnitten. Auf den Vergleich haben sich am Donnerstag die beiden Parteien am Verwaltungsgerichtshof geeinigt.

Vom Abstimmungsergebnis hängt es nun ab, ob die Angelegenheit zu den Akten gelegt werden kann. Vereinbart ist für den Fall der Fälle ein Widerrufsrecht bis zum 13. Mai. "Da muss dann ein Schriftsatz eingegangen sein", sagte der Vorsitzende Richter. Sollte der Marktgemeinderat dem Vergleich nicht zustimmen ist, ein schriftliches Verfahren vereinbart. Was für den Antragsteller wichtig ist: Egal, wie sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Mai zur 10-H-Regelung stellt, sein Projekt fällt nicht darunter. Es war schon vor der Entscheidung des Ministerpräsidenten Horst Seehofer, dass künftig der Abstand eines Windrades zur nächsten Wohnbebauung das Zehnfache seiner Höhe betragen müsse, in die Wege geleitet worden.

Die juristische Vertretung des Landratsamts, Martina Ebner, hatte sich kurz mit Mitarbeitern der Behörde besprochen. Der Vorsitzende war in den Sitzungssaal zurückgekehrt in der Erwartung der "frohen Kunde", ob denn das Landratsamt die umstrittene Passage aus ihrem Vorbescheid streichen würde. Dieser geht zunächst die unbestrittene Feststellung voraus, dass das privilegierte Vorhaben planungsrechtlich zulässig sei. Es sei mit militärischen Belangen oder denen des zivilen Luftverkehrs, der Bundesnetzagentur und des Wetterdienstes vereinbar. Die Marktgemeinde hatte sich an dem Zusatz gestoßen, dass "im Hinblick auf die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen festgestellt wird, dass dem Vorhaben keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen".

Die BBV LandSiedlung, eine Tochtergesellschaft des Bauernverbandes, hatte vor gut zwei Jahren den Antrag gestellt, zwei Windräder auf einer dafür von der Marktgemeinde ausgewiesenen Zone bauen zu wollen. Sie hatte dabei in ihrem Teilflächennutzungsplan einen Mindestabstand von 500 Metern zur Bebauung festgelegt, um überhaupt Windkraftzonen ausweisen zu können. Das Landratsamt erließ einen positiven Vorbescheid. Martina Ebner erklärte, dass in diesem überschlagsmäßig geprüft werde, ob dem Vorhaben unüberwindbare Hürden entgegenstünden: etwa das Vorkommen seltener Vogelarten oder Schallentwicklung. Ein Vorbescheid diene dem Antragsteller nur dazu, ihm zu signalisieren, ob sein Projekt überhaupt Sinn mache. Er sei aber keine konkrete Zusicherung, an einem bestimmten Standort bauen zu dürfen.

Die Nachbargemeinde Au hatte obendrein bemängelt, dass der Abstand der geplanten Windräder zum Ortsteil Haslach zu knapp bemessen sei. Nandlstadts Bürgermeister Jakob Hartl sagte in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof, dass der Flächennutzungsplan wegen der nachbarschaftlichen Beziehungen geändert wurde. "Wir haben Rücksicht genommen." Die Änderung sah nun 650 Meter bis zur nächsten Bebauung vor, was das Landratsamt als Verhinderungsplanung wertete. Die Fläche für Windkraftzonen schrumpfte derart zusammen, dass nur noch Platz für ein Windrad blieb. Damit wollte sich der Antragsteller nicht zufrieden geben, der zwei Windräder beantragt hatte. Eines, ließ er verlauten, lohne sich nicht.

© SZ vom 22.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: