Mann steht wegen Verwaltigung vor Gericht:Wiedersehen auf Waldparkplatz

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Angeklagter soll seine Ex-Freundin im Auto vergewaltigt haben - seine Version klingt ganz anders

Von Alexander Kappen, Landshut/Allershausen

Es sei eine Dummheit gewesen, räumte der Angeklagte ein. Es ärgere ihn, dass er sich dazu habe hinreißen lassen, sagte der 52-Jährige zu den Richtern. Seine Verfehlungen, so ließ er am Montag zum Prozessauftakt am Landshuter Landgericht durchblicken, sind in seinen Augen allerdings nur moralischer und nicht rechtlicher Natur. Obwohl er in einer neuen Beziehung lebte, hatte er bei einem Treffen im März 2014 mit seiner früheren Freundin auf einem Parkplatz bei Allershausen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Eben Sex mit der Ex. So stellte er es dar. Die Frau widerspricht dieser Darstellung. In ihren Augen war es eine Vergewaltigung, weshalb sich ihr früherer Partner nun vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts verantworten muss.

Kennengelernt haben sich der Angeklagte, der zur Tatzeit im nördlichen Landkreis lebte, und das mutmaßliche Opfer bereits vor vielen Jahren. Damals waren beide mit anderen Partnern verheiratet, die Familien waren befreundet. Die beiden kamen sich näher, aber während der Angeklagte sich von Frau und Kind trennte, lebte die Frau offenbar noch längere Zeit bei ihrer Familie. So schilderte es der Angeklagte. Während die Beziehung nach Angaben der Frau, so geht es aus der Anklage hervor, von 2009 bis 2012 dauerte, waren die beiden nach seiner Darstellung von 2004 bis 2011 ein Paar, auch wenn sie nicht zusammen wohnten. Seine Freundin habe mehrmals gesagt, zu ihm ziehen zu wollen - doch sie habe ihn immer versetzt.

Schließlich hätten sie geplant, sich auf dem Grundstück eines Bekannten "in einem Gartenhäuschen ein Domizil aufzubauen". Dafür, sagte der Angeklagte, "haben wir einen Kredit über 10 000 Euro aufgenommen". Seine Freundin habe er bewusst in den Vertrag mit aufgenommen und in die Pflicht genommen, "weil sie früher ja schon öfter abgehauen ist". Als sie ihn dennoch erneut versetzte, "habe ich sie 2011 zum Teufel gejagt", so der 52-Jährige.

Der besagte Kredit führte den Angeklagten und seine Ex-Freundin im März 2014 aber wieder zusammen. Laut Anklage konnte der 52-Jährige wegen einer Privatinsolvenz den Kredit nicht mehr bedienen, weshalb das Gehalt seiner früheren Freundin gepfändet wurde.

Die beiden nahmen wieder Kontakt auf und verabredeten sich zu einem Treffen vor einem Supermarkt in Allershausen. Der Angeklagte versprach laut Staatsanwaltschaft, das Geld in monatlichen 100-Euro-Raten zurückzuzahlen. Die erste sollte bei dem Treffen übergeben werden. Davon sei vorher nie die Rede gewesen, versicherte der 52-Jährige, "das haben wir erst beim Treffen besprochen". Nach der Zusammenkunft vor dem Supermarkt fuhren die beiden auf einen Waldparkplatz, wo der 52-Jährige laut Anklage den Beifahrersitz zurückklappte, sich auf die Frau legte und sie im Intimbereich gegen deren Willen begrapschte. Als sie sagte, sie müsse auf die Toilette, ließ der Angeklagte von ihr ab, packte sie anschließend jedoch und vergewaltigte sie auf der Rückbank.

Die Version des Angeklagten klang anders. Nachdem sie drei Bier im Auto getrunken hätten, habe die Frau über ihr unerfülltes Sexualleben geklagt und an seinen Schenkel gefasst. "Dann haben wir ein bisserl rumgeschmust." Sie seien auf die Rückbank gegangen und hätten sich teilweise entkleidet: "Da hat sie sich auf mich gesetzt. Ich gehe der immer wieder auf den Leim." Auf den Waldparkplatz zu fahren, sei ihre Idee gewesen, früher hätten sie regelmäßig auf Parkplätzen Sex gehabt. Ihm sei der abgelegene Ort für die "Kreditverhandlungen" recht gewesen: "Ich habe Angst vor ihrer rabiaten Familie gehabt, ihr Sohn und ihr Mann haben mich früher öfter bedroht." Seine Ex habe 2010 übrigens ihm gegenüber behauptet, von ihrem Mann vergewaltigt worden zu sein. "Ich bin zur Polizei und die haben gesagt: Die schon wieder, da waren wir schon öfter." Die Frau sagte am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 16.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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