Mann soll Ex-Freundin missbraucht haben:Verhandlung unterbrochen

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Urteil in Vergewaltigungsprozess fällt vermutlich in einer Woche

Der 52-jährige Mann, der im März 2014 seine ehemalige Freundin auf einem Waldparkplatz bei Allershausen vergewaltigt haben soll, muss noch eine Woche auf sein Urteil warten. Die Verhandlung am Landshuter Landgericht wurde am Dienstag ein weiteres Mal unterbrochen. Weil der Anwalt der Nebenklägerin nach einem Skiunfall noch im Krankenhaus liegt, werden die Plädoyers nun am Mittwoch, 23. März, gehalten. Dann soll laut Vorsitzendem Richter Ralph Reiter auch ein Urteil gesprochen werden.

Am Dienstag hatte der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Ex-Freundin einen Vertreter geschickt. Da er seinen Schlussvortrag jedoch persönlich halten möchte, wurden die Plädoyers für kommenden Mittwoch festgesetzt. Zuvor soll, ebenfalls am Mittwoch, noch eine weitere Zeugin von den Richtern des Landgerichts angehört werden, deren Ladung der Nebenklage-Anwalt beantragt hat.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte bestreitet, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben. Zwar habe er bei dem Treffen auf dem Parkplatz, bei dem es um die Rückzahlungsmodalitäten eines gemeinsamen Kredits aus früheren Tagen ging, Sex mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin gehabt. Dieser sei jedoch einvernehmlich gewesen, hatte der 52-Jährige schon zu Beginn des Prozesses ausgesagt.

Sein Verteidiger zweifelt an der Glaubwürdigkeit der Ex-Freundin. Falls das Gericht das anders sehe, beantrage er ein psychiatrisches Gutachten, sagte er am Dienstag. Aufgrund von Zeugenaussagen sei nicht auszuschließen, dass die Frau ein Alkoholproblem oder eine psychische Störung habe. Die Frage sei, ob sie womöglich unter Wahnvorstellungen leide. Der Staatsanwalt bezeichnete den Antrag als "Diffamierung der Nebenklägerin". Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für Alkoholprobleme oder eine psychische Störung. Der Antrag diene "nur dazu, die Frau fertig zu machen, da stellen sich mir die Haare auf". Nun muss das Gericht den Antrag prüfen und darüber entscheiden.

© SZ vom 16.03.2016 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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