Mann muss ins Gefängnis:Dreieinhalb Jahre Haft

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Landgericht verurteilt 39-Jährigen wegen Vergewaltigung

Von Peter Becker, Landshut/Freising

Staatsanwältin und vierte Strafkammer am Landgericht Landshut sind sich einig: Ein heute 39-jähriger Nigerianer hat im November 2015 in der Flüchtlingsunterkunft an der Wippenhauser Straße in Freising eine Landsfrau vergewaltigt, geschlagen und ihr zwei Mobiltelefone gestohlen. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Theo Ziegler verurteilte den Mann am Montagvormittag deshalb zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Sie stützte sich dabei auf die Aussagen der Nigerianerin und einer Securityfrau. Die Einlassung des Angeklagten, er habe sich bei der körperlichen Auseinandersetzung nur gegen Attacken der Frau gewehrt, bezeichnete Richter Ziegler als Schutzbehauptung.

Von einvernehmlichem Sex, so wie es der Beschuldigte behauptet hat, kann nach Ansicht der Strafkammer keine Rede sein. Der Beschuldigte habe sexuellen Kontakt gegen den Willen der Frau gesucht, sagte Richter Ziegler. Als sie seinem Wunsch nicht nachgekommen sei, habe er sie geschlagen und gewürgt. Die Strafkammer stellte sich mit ihrem Urteil ganz auf die Seite der Nigerianerin. Die Zeugin habe ohne Belastungseifer ausgesagt. Ihre Aussage sei durch die der Securityfrau bestätigt worden. Diese hatte als Zeugin vor Gericht ausgesagt, sie sehe heute noch die Szene vor sich, als sie die verschlossene Tür zu dem Zimmer des Angeklagten mit dem Zentralschlüssel geöffnet habe. Da sei er nackt vor einem Stockbett gestanden und habe die Frau am Hals gepackt und gewürgt.

Richter Ziegler ging während der Urteilsverkündung auch auf verschiedene Widersprüche ein. So ging es darum, wer denn eigentlich die Tür zu dem Zimmer geöffnet hatte. Die Nigerianerin sagte aus, sie selbst habe das getan, als sie sich für einen Moment befreien konnte. Die Strafkammer hielt aber die Version der Securityfrau für korrekt. Diese habe auf Hilferufe reagiert und sei zu dem Zimmer geeilt und mittels ihres Zentralschlüssels aufgesperrt.

Bei einer Untersuchung wurden keinerlei DNA-Spuren festgestellt, die daraufhin deuten, dass ein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Die Strafkammer ist aber davon überzeugt, dass der Angeklagte mit einem Finger in die Frau eingedrungen ist. Die Nigerianerin hatte das bei ihrer ersten Vernehmung durch die Polizei nicht angegeben, sondern erst später zu Protokoll gegeben. Ziegler sagte, dass die Frau wohl von den äußeren Umständen der Tat so beeindruckt war, dass sie diesem Umstand keine Bedeutung zugemessen habe. "Ihre Verletzungen sprechen für sich", betonte der Vorsitzende Richter. Außerdem sei sie sich wohl über die rechtliche Bedeutung nicht im Klaren gewesen.

Dass die Frau dem Angeklagten einen Ohrring gestohlen haben soll und ihn danach aufs Heftigste attackiert habe, hält die Strafkammer für eine Schutzbehauptung des 39-Jährigen. Nicht so Verteidiger Patrick Schladt, der die Version seines Mandanten für glaubwürdig hält. "Es kann sein, dass der Angeklagte recht hat", sagte er in seinem Plädoyer. Was den Vorwurf der Vergewaltigung angeht, forderte er einen Freispruch, für den Handy-Diebstahl eine Geldstrafe.

© SZ vom 31.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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