Mangelhafte Papiere:Das Ausländeramt bleibt hart

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Flüchtling Nurulla Burhani erhält auch weiterhin keine Ausbildungserlaubnis.

Die Ausländerbehörde des Freisinger Landratsamtes verweigert dem afghanischen Flüchtling Nurulla Burhani zum zweiten Mal eine Ausbildungserlaubnis. Sie begründet ihre Entscheidung mit dem Fehlen eines "anerkennungsfähigen Nachweises seiner Identität". Im vergangenen November hatte Burhani als erster Flüchtling gemeinsam mit seinem Betreuer Reinhard Kastorff gegen die Entscheidung des Ausländeramts geklagt und vom Münchner Verwaltungsgericht in großen Teilen Recht bekommen.

Die Freisinger Ausländerbehörde musste den Fall erneut prüfen, bleibt aber bei ihrem bisherigen Standpunkt und verweigert dem 34-jährigen, der bereits eine Lehrstelle als Schneider gefunden hatte, weiterhin eine Ausbildungserlaubnis. Kastorff kündigt nach dieser Entscheidung eine erneute Klage an, welche die Münchner Rechtsanwältin Anna Toth übernehmen wird. Ebenso soll gegen den ablehnenden Asylbescheid Einspruch erhoben werden.

Das Verwaltungsgericht hatte zwei Kriterien für die Erteilung einer Ausbildungserlaubnis herangezogen, die Identitätsklärung sowie die Bleibeperspektive. Es hatte im April entschieden, dass Burhani nicht unbedingt eine Tazkera, einen afghanischen Pass, sondern lediglich ein offizielles Dokument zur Identitätsklärung vorlegen müsse. Burhani hatte daher bereits Ende April ein übersetztes Schulzeugnis aus Afghanistan beschafft, aus der wie vom Gericht gefordert nicht nur der Schulbesuch selbst, sondern auch die Namen des Vaters und des Großvaters hervorgingen, erläuterte Kastorff. Dem Landratsamt reichten diese Angaben aber nicht aus. Kastorff hatte ein ums andere Mal erklärt, dass es für afghanische Flüchtlinge beinahe unmöglich sei, offizielle Dokumente aus ihrer Heimat zu erhalten. Inzwischen sei die deutsche Botschaft nach einem Anschlag geschäftsuntüchtig und könne ebenfalls nicht bei der Beschaffung von Dokumenten unterstützen.

Als weiteres Argument nennt die Ausländerbehörde am Landratsamt die Entscheidung des Bundesamtes für Migration, das inzwischen Burhanis Asylantrag abgelehnt hat und er daher eine negative Bleibeprognose habe. Flüchtlingsbetreuer Kastorff ist überzeugt, dass Burhani dennoch einige Jahre in Deutschland bleiben wird. Aufgrund des Abschiebestopps nach Afghanistan und einem "garantiert noch jahrelang geduldeten Aufenthalt" wäre es sinnvoller, wenn er eine Lehre in dem Mangelberuf des Schneiders absolvieren, finanziell selbst für sich sorgen könnte und nicht von staatlichen Mitteln abhängig sei. Dies ist laut Landrat Josef Hauner (CSU) nicht der Fall. Er gehe auf Grund einer entsprechenden Arbeitserlaubnis einer Tätigkeit nach, versicherte er am Donnerstag in der Sitzung des Kreisausschusses.

Selbst wenn Nurulla Burhani eines Tages wieder in seine Heimat zurückkehren müsse, sagt Kastorff, habe er in Deutschland etwas gelernt, was ihm dort nützlich sei und er sich eine Existenz damit aufbauen könnte. Dies wäre praktische Entwicklungshilfe, argumentiert Kastorff.

© SZ vom 07.07.2017 / ka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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