Lärmaktionsplan:"Unsinniger Aktionismus"

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Gemeinde Allershausen lehnt Lärmaktionsplan der Regierung ab

Von Petra Schnirch, Allershausen

Lärmaktionspläne sind auf den ersten Blick eine gute Sache. Sie sollen aufzeigen, so eine EU-Vorgabe, wo Anwohner extrem hohen Belastungen ausgesetzt sind. In Allershausen ist dies in Autobahnnähe unzweifelhaft der Fall. Allein, Ansprüche ableiten können die Bürger daraus nicht. Die Allershausener Gemeinderäte haben die Lärmaktionsplanung für die Gemeinde deshalb einstimmig abgelehnt. Was nun geschehen wird, weiß niemand so genau. "Wir müssen schauen, wie es weitergeht", sagte Bürgermeister Rupert Popp (PFW). Vermutlich werde sich die Regierung von Oberbayern wieder an die Gemeinde wenden und sie auffordern, das Papier doch noch abzusegnen.

Es gebe mehrere Anträge auf Lärmschutz aus Leonhardsbuch, doch die Regierung interessiere das nicht. "Das kann nicht sein", sagte Josef Lerchl (SPD) verärgert. Die Anlieger entlang der A 9 seien der "stärksten Belastung in ganz Europa ausgesetzt". Seine Kollegen sahen dies quer durch die Fraktionen genauso. Anton Schrödl (CSU) sprach von einem "unsinnigen Aktionismus".

Ein Anspruch auf weiteren Lärmschutz besteht erst bei einem Vollausbau der Autobahn auf jeweils vier Fahrspuren, der Zeitrahmen dafür ist allerdings noch nicht absehbar. Für die gerade erst erfolgte Seitenstreifenfreigabe bei hohem Verkehrsaufkommen gilt dies dagegen nicht. Die Anrainer-Gemeinden hatten in den vergangenen Jahren vergeblich um eine Verbesserung der Situation durch vorgezogene Schutzmaßnahmen gekämpft.

Sauer sind die Allershausener auch, weil ein von ihnen gefordertes Tempolimit auf der Autobahn im Gemeindebereich zur Lärmminderung mehrmals abgelehnt wurde. Bei Garching dagegen sei nachts eine Beschränkung auf 100 Stundenkilometer möglich, kritisierte Richard Dinkel (PFW). Laut Unterlagen der Regierung müssen bei Allershausen derzeit 25 Bürger entlang der A 9 mit einem Lärmpegel von 67 Dezibel und mehr leben, 71 mit 57 Dezibel. Mehrere Anwohner aus Leonhardsbuch und Unterkienberg haben bei der Bürgerbeteiligung für den Aktionsplan Lärmschutzmaßnahmen beantragt, dies wurde jedoch abgelehnt. Das Verfahren habe bei ihnen falsche Hoffnungen geweckt, monierte Popp.

Ein Bürger brachte erneut ein Tempolimit ins Spiel. Die Kriterien dafür würden nicht erfüllt, heißt es jedoch in der Stellungnahme der Regierung. Dies sei zuletzt 2012 durch eine Verkehrszählung überprüft worden. Da inzwischen ein lärmmindernder Belag aufgebracht worden sei, würden die Voraussetzungen voraussichtlich immer noch nicht erreicht. Auch auf eine Schallschutzverstärkung an Fenstern, Türen und Hauswänden besteht demnach kein rechtlicher Anspruch, das gleiche gilt für eine südliche Verlängerung des bestehenden Walls.

© SZ vom 07.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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