Lärm an der A 9:Es wird wohl nicht leiser

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Die Hoffnung auf baldigen Schutz vor Lärm schwindet: Das Ministerium hat mitgeteilt, dass für die geforderte Verlängerung des Walls an der A 9 die Rechtsgrundlage fehlt.

Sabina Dannoura

Ernüchternde Nachrichten aus dem Bayerischen Innenministerium für die Anrainer-Gemeinden der A 9: Ein Lärmschutz ist allenfalls für Ortsteile der Gemeinden Schweitenkirchen und Eggenberg bei Allershausen im Vorgriff auf einen Ausbau der Fahrbahnen auf acht Spuren "ausnahmsweise" denkbar. Derzeit werde geprüft, welche Schutzmaßnahmen überhaupt erforderlich wären, teilt das Innenministerium auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Manfred Pointner (Freie Wähler) mit.

Dieser hatte sich Ende September nach den Lärmschutz-Planungen für die Autobahn A 9 zwischen Kreuz Neufahrn und Dreieck Holledau erkundigt. Allershausen, Paunzhausen und Schweitenkirchen drängen bekanntlich darauf, die für einen Vollausbau der A 9 vorgesehenen Lärmschutzvorrichtungen vorzuziehen, zumal die Standspur Richtung München bereits freigegeben wurde und von 2012 an auch in der Gegenrichtung der Haltestreifen befahrbar sein soll.

Auf diese Forderung heißt es nun vage: Es sei "beabsichtigt", mit den Gemeinden Schweitenkirchen und Allershausen sowie dem Bundesverkehrsministerium abzuklären, ob "vor dem Hintergrund der konkreten Situation ausnahmsweise" die später erforderlichen Schutzmaßnahmen "ganz oder teilweise" zugelassen werden könnten. Der Haken: Die Grundstücke für Wände oder Wälle müssten zunächst die Gemeinden erwerben. Diesen Kompromiss hat die Autobahndirektion Südbayern bereits vor Monaten eingebracht. In dem Schreiben des Innenministeriums wird nun klargestellt: Der Bund werde den Gemeinden die Grunderwerbkosten nicht verzinsen.

Ernüchternd sind die Aussagen speziell für die Gemeinde Allershausen. Die Ortsteile Eggenberg und Leonhardsbuch sowie Teile des Hauptorts leiden besonders unter dem Verkehrslärm der Autobahn-Magistrale. Momentan werden die gesetzlichen Grenzwerte bei etwa 25 Anwesen überschritten.

Weil jedoch ein lärmmindernder Asphalt Richtung München bereits eingebaut und Richtung Nürnberg vorgesehen sei, würde nur mehr bei vier Anwesen in Allershausen und einem in Leonhardsbuch der Grenzwert überschritten, informiert das Innenministerium. Für diese seien weitere Schutzmaßnahmen erst bei einem achtstreifigen Ausbau der A 9 möglich.

Und schließlich: Für die von Allershausen geforderte Verlängerung des Lärmschutzwalls fehle "die Rechtsgrundlage". Die Gemeinde könne diesen aber "auf eigene Kosten" verlängern - geschätzt etwa 100.000 Euro. Doch der Effekt liege rechnerisch bei weniger als einem Dezibel, sei somit "nicht hörbar".

© SZ vom 29.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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