Kriminelle Geschäfte in Moosburg:Kontakte in die alte Heimat

Lesezeit: 3 min

41-Jähriger aus Essen steht wegen Drogenhandels vor Gericht

Von Alexander Kappen, Landshut/Moosburg

Er hat keinen Schulabschluss, eine Ausbildung als Lastwagenmechaniker hat er im letzten Lehrjahr abgebrochen und einer nachhaltigen, regelmäßigen Berufstätigkeit geht er bereits seit dem Jahr 2004 nicht mehr nach. Stattdessen handelte der 41-jährige Angeklagte, der nach eigenen Angaben Schulden in Höhe von mehr als 100 000 Euro hat, mit Drogen. Seit Mittwoch muss sich der gebürtige Freisinger wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor der sechsten Strafkammer des Landshuter Landgericht verantworten.

Der Angeklagte, der als Kleinkind mit seinen Eltern nach Essen zog, dort aufwuchs und bis zuletzt wohnte, hatte offenbar immer noch Kontakte in den Landkreis Freising. Ein Beamter der Kriminalpolizei Erding berichtete in der Verhandlung als Zeuge, eine sehr zuverlässige Vertrauensperson, mit der er seit fünf Jahren erfolgreich zusammenarbeite, habe davon berichtet, dass der Angeklagte regelmäßig Kokain und Marihuana nach Freising geliefert habe. So kam die Polizei schließlich auf die Spur des Angeklagten, der am 23. Mai 2020 schließlich festgenommen wurde und seit 24. Mai in Untersuchungshaft sitzt.

Laut Anklage hat der 41-Jährige Anfang Mai an einen Mann, gegen den ein gesondertes Verfahren läuft, in der Nähe eines Moosburger Verbrauchermarktes 50 Gramm Marihuana im Wert von 450 Euro übergeben. Zwei Tage später beauftragte er einen Komplizen, der von den Ermittlungsbehörden ebenfalls gesondert verfolgt wird, den Kaufpreis für das Marihuana abzuholen. Letztlich bekam der Gehilfe 420 Euro vom Käufer und durft 20 Euro als Lohn behalten. Der Angeklagte beauftragte ihn sodann damit, mit dem Moosburger Käufer einen Deal für mindestens 500 Gramm Marihuana auszuhandeln. Der Käufer ließ jedoch mitteilen, er habe derzeit nicht genügend Geld.

Am 23. Mai kam der Angeklagte mit seiner aus Freising stammenden Freundin und deren Kindern am Hauptbahnhof in München an. Die Polizei, die zu dem Zeitpunkt den Angeklagten längst observierte und sein Telefon überwachte, griff ihn am Hauptbahnhof auf und kontrollierte ihn. Der 41-Jährige hatte knapp 14,6 Gramm Kokain und ein gutes Gramm Marihuana bei sich. Zudem hatte er ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimeter in der Jackentasche und ein Outdoor-Messer mit einer 19-Zentimeter-Klinge im Koffer. Laut Polizei waren beide Messer innerhalb weniger Sekunden griffbereit.

Der Angeklagte räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt in vollem Umfang ein, wodurch sich die beiden Verteidiger, der Staatsanwalt und die sechste Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Ralph Reiter auf eine Verständigung einigen konnten. Unter der Maßgabe, dass es sich um einen minder schweren Fall handele, stelle das Gericht dem Angeklagten eine Strafe zwischen drei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und sechs Monaten in Aussicht, so der Vorsitzende.

Der Beschuldigte räumte die Anklagevorwürfe allesamt ein, auch dass er die beiden Messer dabei hatte. Allerdings seien diese nicht dazu bestimmt gewesen, um sie im Bedarfsfall bei einem Drogengeschäft einzusetzen, so wie es ihm zur Last gelegt wurde. Vielmehr habe er sich und seine Freundin schützen wollen. Deren Bruder sei mit der Liaison nicht einverstanden gewesen, weil seine Freundin noch verheiratet gewesen sei, berichtete der Angeklagte. Der Bruder habe ihn deshalb massiv bedroht. Ein weiterer Kripo-Beamter bestätigte in der Verhandlung die Drohungen. Bei der Telefonüberwachung habe man mitgehört, dass der Angeklagte vom Bruder der Freundin unter anderem mit dem Tode bedroht worden sei.

Ein Kind von Traurigkeit ist jedoch auch der Beschuldigte nicht. Sein Vorstrafenregister weist 15 Einträge auf. Die Vergehen reichen von Fahren ohne Führerschein über Diebstahl, Urkundenfälschung und Körperverletzung bis zu diversen Drogendelikten. Der Richter wunderte sich, dass in Essen stets nur Geldstrafen ausgesprochen worden waren "und noch niemand auf die Idee gekommen ist, dass es auch Freiheitsstrafen gibt". An den Angeklagten gerichtet, sagte er: "In Bayern hätten Sie schon längst mal eine vor den Bug gekriegt."

Die Verhandlung wird am 3. Februar fortgesetzt. Dann wird Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger sein Gutachten vorstellen, in dem der Drogenkonsum des Angeklagten und die Auswirkungen auf dessen Straftaten beleuchtet werden. Laut derzeitiger Planung sollen dann auch die Plädoyers gehalten und ein Urteil gesprochen werden.

© SZ vom 21.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: