Kommentar:Nicht schimpfen, machen

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Ausgleichsflächen sind ein wichtiges Instrument, um die negativen Folgen des Flächenfraßes zu mildern

Von Alexandra Vettori

Wer schimpft nicht alles auf diese "Eingriffs-Ausgleichsregelung". Sie besagt, nur zur Erinnerung, dass ein Teil der Naturflächen, die durch Neubauten und Verkehrsprojekte zerstört werden, an anderer Stelle wieder entstehen muss. Den Grund, auf dem dieser Ausgleich entsteht, bezahlen die Bauherren, weshalb sie am lautesten schimpfen, Baugrund ist teuer genug. Es schimpfen aber auch die Bauern, die immer wieder Flächen für Ausgleichsmaßnahmen verkaufen müssen und die befürchten, irgendwann nicht mehr genug Land für die Landwirtschaft zu haben. Und es schimpfen viele Menschen in den Rathäusern, wenn auch nur hinter vorgehaltener Hand. Denn Ausgleichsflächen bedeuten Bürokratieaufwand, und der wird noch dazu immer komplizierter.

Doch die Regelung zum Schutz der Natur ist heute so bedeutsam wie nie. Nach wie vor geht der Flächenfraß weiter, gerade im Landkreis Freising, der bei der Versiegelung freier Landschaft sogar im bauwütigen Bayern noch ganz vorne liegt. Es gibt also keinen Grund, nachzulassen beim Versuch, dem Boom etwas entgegen zu halten, und seien es nur kleine ökologische Refugien.

Das heißt nicht, dass es nicht noch etwas zu verbessern gäbe. So erfüllen die Gemeinden die Pflicht, die Ausgleichsflächen an das Landesamt für Umwelt zu melden, nur nachlässig. Und auch bei der Kontrolle, ob die Naturfläche über Jahre hinweg ihren ökologischen Sinn erfüllt, könnte nachgebessert werden. Das hat erst vor einem Jahr die Anfrage einer SPD-Abgeordneten im bayerischen Landtag zum Gebaren rund um Ausgleichsflächen ergeben. In der Antwort des Landtags hieß es: "Informationen darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang entsprechende Umsetzungen (. . .) kontrolliert werden, liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Zuständigkeit für eine Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen liegt bei den jeweiligen Gemeinden in eigener Verantwortung."

© SZ vom 24.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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