Kinderheim und Jugendamt:Erhebliche Probleme

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Landrat Hauner reagiert auf die Vorwürfe von einem Freisinger Vater. Seit 2010 ist die Familie K. beim Jugendamt bekannt. Die Zusammenarbeit war wohl von Anfang an schwierig.

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Auch der Freisinger Landrat Josef Hauner hat jetzt in einer Stellungnahme auf die schweren Vorwürfe des Freisinger Vaters Robert K. gegen das Kinderheim Sankt Klara und das Amt für Jugend und Familie reagiert. Darin heißt es, die Familie K. sei dem Amt bereits seit dem Jahr 2010 bekannt. Ausgangslage sei eine Trennungssituation mit erheblichen Problemen in Bezug auf Sorgerecht und Umgangskontakte mit den Kindern gewesen. Bei einem gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht im Februar 2014 sei empfohlen worden, der Familie als Unterstützung eine sozialpädagogische Familienhilfe zu gewähren. Eine geeignete Fachkraft habe dann im März 2014 ihre Arbeit aufgenommen, heißt es in der Presseerklärung weiter.

Aufgaben der Fachkraft seien vor allem die Klärung eines Therapiebedarfs der Kinder, die Sicherstellung der Umgangskontakte mit der Mutter und die Klärung der Situation im Haushalt des Vaters gewesen. Die Zusammenarbeit habe sich von Anfang an sehr schwierig gestaltet.

Die Finanzierung einer Haushaltshilfe, wie von Robert K. gefordert, sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Jugendhilfe. Eine Leistungsgewährung könne in Ausnahmefällen nur für einen kurzen Zeitraum erfolgen, wenn die Krankenkasse als vorrangiger Leistungsträger dies aus irgendwelchen Gründen ablehne. Robert K. habe auch einen entsprechenden Antrag bei seiner Krankenkasse gestellt. Laut Aussage der Krankenkasse gegenüber einer Mitarbeiterin im Jugendamt wäre diese Haushaltshilfe auch bewilligt worden, wenn Robert K. seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen wäre.

Da Robert K. sich nicht kooperativ verhalten habe, so Landrat Hauner in der Pressemitteilung, habe die sozialpädagogische Familienhilfe mangels Erfolgsaussichten im Juli 2014 beendet werden müssen. Daraufhin sei eine Erörterung der Kindswohlgefährdung vor dem Familiengericht erfolgt. Dieses habe bis zu einer endgültigen Entscheidung beiden Elternteilen mehrere Bereiche des Sorgerechts wie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und das Recht, Hilfen zur Erziehung zu beantragen, entzogen und das Amt für Jugend und Familie als Ergänzungspfleger bestimmt. Im August 2014 sei die Unterbringung der Kinder in einer Jugendhilfeeinrichtung erfolgt. Im Januar 2015 habe das Familiengericht den teilweisen Sorgerechtsentzug und die Bestellung eines Ergänzungspflegers bestätigt. Robert K. habe gegen diesen Endbeschluss Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren liege jetzt beim Oberlandesgericht München.

Konkrete Vorwürfe gegenüber einzelnen Mitarbeitern des Kinderheimes seien dem Amt für Jugend und Familie überdies nicht herangetragen worden.

© SZ vom 20.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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